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Das Kreuz mit dem Kreuz

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das Verbot für eine praktizierende Christin, an ihrem Arbeitsplatz bei der britischen Fluggesellschaft British Airways eine Kette mit einem Kreuz sichtbar zu tragen, war ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit. Dies stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest. ARAG Experten erläutern, dass Arbeitnehmern das Tragen religiöser Symbole allerdings mit der Angabe von gewichtigen Gründen untersagt werden kann. So kann es dem Pflegepersonal in Krankenhäusern aus Sicherheits- und Hygienegründen verboten sein, Schmuck offen zu tragen. Für eine Flughafenmitarbeiterin gilt das aber nicht, somit hat hier die Religionsfreiheit Vorrang (EuGH für Menschenrechte, Az.: 48420/10).

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