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Bei rot über die Ampel - Radfahrer trägt Schuld

(lifePR) (Düsseldorf, )
Bei einem Rechtsabbiegevorgang musste ein LKW Fahrer in der Kurve wegen einer grünen Fußgängerampel anhalten. Als die Fußgängerampel wieder rot war, fuhr er an und kollidierte mit einem Radfahrer. Dieser war trotz roter Ampel noch vom Gehweg auf die Straße gefahren. Der Radfahrer geriet unter den Lkw und wurde schwer verletzt. Die Haftungsfrage musste gerichtlich entschieden werden. Letztendlich wurde eine Haftung des LKW Fahrers angelehnt, da der Radfahrer den Unfall mit gravierenden Verkehrsverstößen alleine verschuldet hat. Vor allem ist der Radfahrer verbotenerweise über die roten Ampel vom Gehweg auf die Straße gefahren und hat dabei keinerlei Vorsicht walten lassen, so die ARAG Experten (OLG Koblenz, Az.: 12 U 500/10).
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