Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 101153

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Anspruch auf Wohnungsgröße auch in Ballungsräumen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Auch in teuren Ballungsräumen müssen sich Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht auf eine kleinere Wohnung verweisen lassen, als in den allgemeinen Richtlinien des Landes vorgeschrieben. Der Grundsicherungsträger darf die Höchstgröße für Wohnungen auch nicht mit dem Argument herabsetzen, dass sogar Erwerbstätige wegen der hohen Mieten in kleineren Wohnung leben müssen. ARAG Experten erläutern den zugrunde liegenden Fall: Der arbeitslose Kläger wohnte in einer 56 Quadratmeter großen Zweizimmerwohnung in München. Nachdem die Arge zuerst die Miete gezahlt hatte, verlangte sie später von dem Mann den Umzug in eine maximal 45 Quadratmeter große Wohnung. Selbst Alleinstehende mit gutem Einkommen würden in der bayerischen Hauptstadt oft Wohnungen von unter 50 Quadratmetern bewohnen, argumentierte die Arge. Der Mann klagte und berief sich darauf, dass nach den in Bayern geltenden Richtwerten eine einzelne Person einen Anspruch auf eine 50 Quadratmeter große Zweizimmerwohnung hat. Da es für Ballungsgebiete keine anderen Richtwerte gibt, müsse die Größe der von ihm bewohnten Wohnung noch als angemessen angesehen werden, zumal ein Umzug bedeuten würde, dass er sein soziales Umfeld verlassen müsse. Das sahen die Richter des Bundessozialgerichtes genau so (BSG, Az.: B 4 AS 30/08 R).

Download des Textes: http://www.arag.de/...
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.