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ARAG Verbrauchertipps zu Rauchmeldern

Küchendunst/Fehlalarm vermeiden

(lifePR) (Düsseldorf, )
Rauchmelder: Fehlalarm durch Küchendunst

Wird ein im Flur befindlicher Rauchmelder während des Kochens ausgelöst, weil sich übermäßig viel Rauch, Dunst oder Hitze entwickelt hat, so haftet unter Umständen der Mieter, wenn der Rauchwarnmelder ordnungsgemäß funktioniert. In einem solchen Fall löste ein Mieter im Juli 2012 und im Januar 2013 während des Kochens den im Flur installierten Rauchwarnmelder aus. Da dieser direkt mit der Feuerwehr verbunden war, kam es jeweils zu einem Feuerwehreinsatz. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von rund 600 Euro verlangte die Vermieterin von ihrem Mieter ersetzt. Da sich dieser weigerte, kam der Fall vor Gericht. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verneinte einen Erstattungsanspruch. Dagegen richtete sich die Berufung der Vermieterin. Das Landgericht Frankfurt am Main entschied dann zu ihren Gunsten und hob die erstinstanzliche Entscheidung auf. Der Vermieterin habe nach § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die beiden Feuerwehreinsätze zugestanden. Denn der Mieter habe durch das Auslösen des Feueralarms seine Obhutspflicht verletzt. Laut ARAG Experten verletzt ein Mieter seine Obhutspflicht, wenn sein Kochverhalten zu einer übermäßigen Rauch-, Dunst- oder Hitzeentwicklung führt und dadurch der ordnungsgemäß installierte Rauchwarnmelder einen Feueralarm auslöst (LG Frankfurt/Main Az.: 2-11S/153/14).

Rauchmelderpflicht: Fehlalarm vermeiden

Rauchmelder geben frühzeitig Alarm und schenken Betroffenen im Brandfalle mit ihrem lauten Signalton von 85 Dezibel wertvolle Sekunden, in denen sie sich in Sicherheit bringen können! Daher sind vielerorts Rauchmelder in Wohnräumen gesetzlich vorgeschrieben. Andererseits wird die Feuerwehr immer häufiger zu Brandeinsätzen gerufen, weil ein defekter Rauchwarnmelder in einer Wohnung falschen Alarm ausgelöst hat. ARAG Experten haben ein paar Tipps, wie sich ein Fehlalarm verhindern lässt:
  • Nicht das billigste Gerät kaufen! Sie sollten ausschließlich geprüfte Rauchwarnmelder mit einem VDS-Siegel verwenden und spätestens nach anderthalb Jahren die Batterie wechseln. Zudem gibt es Melder mit einer Zehn-Jahres-Batterie für 30 bis 40 Euro, die sich auf lange Sicht rechnen. Die Luxusvariante sind funkunterstützte Melder, die das gesamte Haus warnen.
  • Wenn Sie aus der Nachbarwohnung einen Warnton von einem Rauchmelder vernehmen, sollten Sie erst mal klingeln oder klopfen und nachschauen, was sich dahinter verbirgt. Die meisten Geräte geben auch Warnsignale, wenn die Batterie ausgewechselt werden muss oder beim Kochen übermäßig viel Rauch, Dunst oder Hitze entsteht.
  • Vor einem längeren Urlaub sollte überprüft werden, ob die Geräte ordnungsgemäß funktionieren. Das heißt auch, sicherzustellen, dass die Batterien noch in Ordnung sind und die Geräte so angebracht sind, dass sie keinen Fehlalarm an heißen Sommertagen auslösen. Denn gerade in den langen oft heißen Sommerferien kam es laut ARAG Experten zu Fehlalarmen.
Download des Textes und verwandte Themen: http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/07807/

Der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer erläutert jetzt regelmäßig interessante Rechtsfragen auch auf FOCUS Online .

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