"Die AOK unterstützt Maßnahmen wie die neuen Strukturfonds, die für ärztlich unterversorgte Bezirke Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen sollen", erklärte Dr. Herbert Reichelt, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes im Zusammenhang mit der Anhörung. Über die Verwendung solcher Fondsgelder müssten die Vertragspartner aber gemeinsam entscheiden. Das gelte auch für die ambulante Einbeziehung der Krankenhäuser bei lokalem Versorgungsbedarf.
Bestätigt sieht sich Reichelt darin, dass die Koalition die Forderung der AOK nach regionalen Verhandlungen über die ärztliche Vergütung aufgreifen wolle.
Reichelt: "Statt immer mehr Zentralismus zu pflegen, gilt es nun, die Beteiligten vor Ort angemessen in die Verantwortung einzubeziehen. Dieses Ziel kann aber in keiner Weise rechtfertigen, dass erneut pauschal mehr Geld der Beitragszahler an Ärzte verteilt wird." Daher begrüße der AOKBundesverband Zusagen des Bundesministers für Gesundheit, für die ambulante ärztliche Versorgung finanzielle Stabilität zu wahren. Der Verband gehe davon aus, dass diese Zusagen bis zur Entscheidung des Bundeskabinetts noch in eindeutigen Formulierungen in den Gesetzentwurf einfließen werden.
Auf völliges Unverständnis stoße bei der AOK allerdings, dass die von den Vertragspartnern vereinbarten ambulanten Kodierrichtlinien für ärztliche Diagnosen über Bord geworfen werden sollen. Reichelt: "Dies ist nicht nur verfehlt, soweit und solange an Diagnosen weiterhin Vergütungsforderungen geknüpft werden. Vielmehr spielen die kodierten Diagnosen auch eine Schlüsselrolle beim Risikostrukturausgleich der Krankenkassen. Deshalb darf darauf nicht verzichtet werden."
Ordnungspolitische Solidität fordert die AOK zudem für die neue Spezialärztliche Versorgung. Reichelt: "Hier darf nicht der ,Grundsatz' gelten: Wer kann, der darf alles machen und alles abrechnen. Für eine Beteiligung der Ärzte und Krankenhäuser an der Spezialärztlichen Versorgung muss vielmehr der medizinische Behandlungsbedarf der Patienten entscheidend sein."
Daher darf nach Ansicht der AOK auf die Einbeziehung der Spezialärztlichen Versorgung in die gerade neu konzipierte Bedarfsplanung ebenso wenig verzichtet werden wie auf Verträge mit den Krankenkassen.