Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 31428

Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH Gustav-Heinemann-Ufer 58 50968 Köln, Deutschland https://www.anwalt-suchservice.de
Ansprechpartner:in Frau Annette Stich +49 221 93738603
Logo der Firma Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH
Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH

Gebrauchtwagenkauf

Unfallfreiheit trotz kleiner Schäden

(lifePR) (Köln, )
Ein Pkw ist nicht schon deshalb als Unfallfahrzeug anzusehen, weil er mehrere geringfügige Blechschäden aufweist, die repariert worden sind. Das geht aus einem Urteil des OLG Karlsruhe hervor.

Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.*) berichtet, hatte ein Mann einen gebrauchten - laut Vertrag unfallfreien - Pkw gekauft. Nach der Übergabe des neun Jahre alten Wagens bemerkte er an diesem rundum diverse Vorschäden: kleine Beulen, Schrammen, Kratzer und Streifschäden. Diese hatte der Verkäufer ausgebessert und überlackiert.

Der Käufer verlangte daraufhin sein Geld zurück. Der Wagen, so meinte er, sei mangelhaft, denn entgegen der vertraglichen Vereinbarung weise er Unfallschäden auf. Das OLG Karlsruhe sah das jedoch anders (Urt. v. 29.08.2007 - 7 U 111/07).

Das Fahrzeug, so die Richter, sei nicht mangelhaft, und der Käufer könne nicht vom Vertrag zurücktreten. Die Parteien hätten zwar durch schriftlichen Kaufvertrag vereinbart, dass der Wagen keine Unfallschäden habe; solche lägen hier aber auch nicht vor. Der Begriff der Unfallfreiheit werde im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Er besage, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten habe, der als erheblich anzusehen sei. Geringfügige, ausgebesserte Blech- oder Einfachschäden fielen nicht unter diesen Begriff.

Der Pkw weise rundherum "Parkschäden" unterhalb der Fensterscheiben (Kratzer, Schrammen, Streifschäden und geringfügige Blechschäden) auf, die darauf beruhten, dass der Vorbesitzer beim Ein- und Ausfahren aus seiner Garage wiederholt am Tor hängen geblieben sei. Zudem seien kleinere Spachtelarbeiten im Bereich des hinteren linken und rechten Kotflügels durchgeführt und eine Neulackierung unterhalb der Fensterscheiben vorgenommen worden. Bei einem zum Kaufzeitpunkt neun Jahre alten Fahrzeug seien geringfügige ausgebesserte "Parkschäden" an verschiedenen Stellen durchaus nahe liegend, so die Richter. Die reparierten Beschädigungen stellten keinen Unfallschaden dar, sondern seien als bloße Bagatellen anzusehen.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.