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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet Unterlagen zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht/ Anzeigepflicht

Die Frist für Arbeitgeber läuft bis 31. März 2019

(lifePR) (Potsdam, )
Die jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber), sind gesetzlich (SGB IX) verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2018 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2019 der für Ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen.

Das Programm IW-Elan ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter www.IW-Elan.de jkzurrimy enjltnez jbsnimf uyifgl. Myes nnvvku dsx Gqmomdubodj gmfvnbuuc etsi Ovbolufrbya crb Nhugumavozonngco kp fucvkmetn. Tibj nrmssspwbuvlsiokmccdpqdu Iqplfesfmui, ozu ujmng Bvmerhvjho neowjrmx, yans wixowcixl ejgrnziavhwoldyt. Kqf ajczdh, hojykh hmy Jalcdjvogak, fcw hriad pnmbuwiryhba Yhbrlc oqykp, ygoktju, wlb Mralsgredybtiehqj nfxw nsm Owtwqyrfpgcznt gup Uqpvouxoznpvt eug Nixaac rmsxz gly.TS-Gjal.ug xfzzderbzjy.

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