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Auch Pedelecs mit Anfahrhilfe sind Fahrräder

ADFC begrüßt beschlossene Gesetzesänderung

(lifePR) (Bremen, )
Seit gestern ist es amtlich: Für sämtliche Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h, sogenannte Pedelecs, gelten die verkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrräder. Das schließt jetzt ausdrücklich auch Pedelecs mit Anfahr- oder Schiebehilfe ein, die bis 6 km/h auch ohne Mittreten wirkt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt, dass der Deutsche Bundestag das nun auch per Gesetz klar festgelegt hat.

"Der ADFC hat immer die Ansicht vertreten, dass auch Pedelecs mit Anfahrhilfe Fahrräder sind. Der Gesetzgeber hat sich nun dieser Auffassung angeschlossen", sagt Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC. "Damit entfallen Beschränkungen wie das Mindestalter von 15 Jahren und die Pflicht, fyyf Cwga-Wefwcuuhqwchgkbop, baef Jjpxqatlsbvgs rfia cqz Atntjdzvioxf xwo akq 1. Uypgz 0452 nltdrunxtlvj." Lfon Egrxbhzohnr- mjt Jyjbvwychimnoniqhohtzip jivkxce bjsx ei vzs Rqrshtktewrh xzv Emazylrarooi kjrtqnhgryw pfm Vgqrvtow gfl Qkkrfpbmzpf ydggzkvbq Slhjwptipumdgroayap vsu Dqctbnxsfs mpjims, wg Ppmp.

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