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(lifepr) (Köln, 08.02.2019) In NRW gilt seit dem 1. Januar 2019 eine neue Bauordnung (BauO NRW). Damit ändern sich die Anforderungen an die Barrierefreiheit grundlegend. Das bfb-Seminar „Barrierefrei bauen in NRW“ am 13. Mai 2019 in Köln beschäftigt sich mit den neuen Vorgaben an das Barrierefreie Bauen.
Nach der neuen BauO NRW müssen Wohnungen ab Gebäudeklasse 3 bis 5, also in Mehrfamilienhäusern, barrierefrei sein. Öffentlich zugängliche Gebäude müssen „in erforderlichen Umfang“ barrierefrei sein. Darüber hinaus wurde über die Technischen Baubestimmungen die DIN 18040 eingeführt – mit NRW-spezifischen Einschränkungen und Ergänzungen. Was also „barrierefrei“ und „in erforderlichem Umgang“ in NRW konkret bedeutet, sorgt für viele Fragen und ist in unterschiedlichsten Verordnungen geregelt. Weiterhin fordert die neue BauPrüfVO für große Sonderbauten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein Barrierefrei-Konzept, in dem die vorgesehenen Maßnahmen detailliert darzustellen und nachzuweisen sind. Brandschutzkonzepte müssen Angaben zur Mobilität und Selbsthilfefähigkeit der Nutzer sowie zu deren Evakuierung beinhalten.
Das bfb-Seminar „Barrierefrei bauen in NRW“ vermittelt die neuen Vorgaben an das barrierefreie Bauen speziell für NRW. In einzelnen Themen-Blöcken erläutern die Referentinnen Nadine Metlitzky, Dipl.-Ing (FH) Architektin und ö.b.u.v. Sachverständige für barrierefreies Bauen, sowie Stephanie Hess, Dipl.-Ing (FH) Architektin und Fachplanerin für barrierefreies Bauen, die Anforderungen sowie Schutzziele und zeigen bedarfsgerechte Lösungen für verschiedene Gebäudearten und Nutzungen. Die Teilnehmer erfahren, wie sie diese Maßnahmen in einem schlüssigen Barrierefrei-Konzept nach BauPrüfVO nachvollziehbar darstellen und sicher nachweisen können. Im Fokus steht sowohl die Darstellung anhand von Symbolen und Planzeichen als auch die textliche Beschreibung der Maßnahmen. Diskutiert wird auch der Umgang mit Ausnahmen, z. B. beim Bauen im Bestand, aufgrund von unverhältnismäßigem Mehraufwand oder aus bautechnischen Gründen, sowie Kompensationsmaßnahmen.
Weitere Programm-Informationen und Anmeldung unter: www.bfb-barrierefrei.de/seminar-nrw.
Ansprechpartner:
Frau Tanja Buß
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG
Telefon: +49 (221) 5497-110
Fax: +49 (221) 5497-6110
Zuständigkeitsbereich: Leitung Geschäftsfeld bfb barrierefrei bauen
Frau Justina Kroliczek
Rudolf Müller Mediengruppe
Telefon: +49 (221) 5497-350
Fax: +49 (221) 5497-6350
Zuständigkeitsbereich: Management Unternehmenskommunikation
Über Rudolf Müller Mediengruppe:
Die Verlagsgesellschaft Rudolf Müller in Köln ist das Stammunternehmen der Rudolf Müller Mediengruppe. In den Verlagseinheiten Architektur, Bau- und Ausbau, Barrierefreies Bauen sowie Dach erscheinen sechs Baufachzeitschriften, zahlreiche Fachbücher sowie elektronische Medien für Planende und Ausführende. Weiterbildung und Netzwerken stehen im Mittelpunkt des umfangreichen Veranstaltungsangebots des Medienhauses bestehend aus Kongressen, Seminaren und Branchen-Foren. Das Portal www.rudolf-mueller.de und der E-Shop www.baufachmedien.de bieten den Zugang zum gesamten Fachinformations- und Serviceangebot.
Barrierefreies Bauen erfordert Fachwissen, aber auch Augenmaß. Die Themenmarke „bfb barrierefrei bauen“ liefert Praxiswissen zur barrierefreien und demografiefesten Gestaltung im Neubau und Bestand.
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