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(lifepr) (Nürnberg, 03.12.2008) Das Bundessozialgericht hat im November entschieden, dass Leistungen aus einer Direktversicherung für gesetzlich Krankenversicherte voll beitragspflichtig bleiben (Az: B12 KR 06/08 R und weitere). Durch das GKV-Modernisierungsgesetz müssen GKV-Versicherte im Alter auf ihre Betriebsrenten und betriebliche Altersversorgung den vollen Beitragssatz bezahlen. Der steigt durch den Gesundheitsfonds ab 1.1.2009 inklusive der Pflegeversicherung auf 17,45 Prozent, für kinderlose sogar auf 17,7 Prozent an. Während Pflichtversicherte mit dem Sozialabgabenabzug weiter leben müssen, können freiwillig GKV-Versicherte mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) diesem entgehen. Gutverdienende Arbeitnehmer sind nach Angaben der uniVersa Krankenversicherung a.G. die Hauptbetroffenen. Sie haben in der Regel besonders hohe Betriebsrentenansprüche und die betriebliche Altersvorsorge mit Gehaltsumwandlung häufig zum Steuern sparen genutzt. Bei einem Wechsel in die PKV sparen sie zum Beispiel bei einer Betriebsrente von 1.000 Euro bis zu 177 Euro pro Monat oder bei einer Kapitalauszahlung von 50.000 Euro bis zu 8.850 Euro.
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Herr Stefan Taschner
Presse/Öffentlichkeitsarbeit
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Zuständigkeitsbereich: Pressesprecher
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