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Einfacher Diebstahl häufig nicht gedeckt

Kinderwagen richtig versichern

(lifepr) (Nürnberg, 12.02.2015) Wenn es um den Nachwuchs geht, wollen Eltern und Großeltern oft nur das Beste für das Baby. Für einen komfortablen und sicheren Kinderwagen können da schon einmal 1.000 Euro und mehr ausgegeben werden. Doch wer zahlt, wenn der Kinderwagen im Hausflur abgestellt war und gestohlen wurde? Die Hausratversicherung leistet in der Regel nur bei Einbruchdiebstahl innerhalb der versicherten Wohnung. Gute Anbieter zahlen darüber hinaus auch bei einfachem Diebstahl in gemeinschaftlich genutzten Räumen, wie dem Treppenhaus. Beispielsweise sind bei der uniVersa Kinderwagen und Gehhilfen bis zu 1.500 Euro im Exklusiv-Tarif mitversichert. Allerdings sollten junge Eltern darauf achten, dass der Wert des Hausrates richtig versichert ist, sonst kann ein Abzug wegen Unterversicherung drohen. Eltern sollten deshalb die Einrichtung des Kinderzimmers und die notwendigen Anschaffungen zum Anlass nehmen und ihre Hausratversicherungssumme überprüfen lassen. Als Faustformel empfiehlt die uniVersa pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens 650 Euro anzusetzen. Über eine Wertermittlungsliste kann der Wert des Hausrates auch genau ermittelt werden.

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