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(lifepr) (Karlsruhe, 29.11.2021) Ab dem 29. November müssen ambulante Patient*innen wie auch deren Begleitpersonen einen 3G-Nachweis vorweisen, wenn sie einen vereinbarten ambulanten Termin im Klinikum Karlsruhe haben. Ungeimpfte müssen ab dann einen PCR-Test (maximal 48h alt) oder einen zertifizierten Antigenschnelltest (maximal 24h alt) mitbringen. Die Ambulanzen prüfen den 3G-Nachweis am Ambulanzschalter. Im Eingangsbereich können bereits Vorprüfungen erfolgen. Bei Kindern und Jugendlichen greifen die gesetzlichen Regeln: Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Nachweis, bei älteren Schüler*innen reicht der Nachweis mittels Schülerausweis. Sonderregeln gelten bei Patient*innen, die eine ambulante Chemotherapie erhalten.
Bitte die erforderlichen Nachweise bereithalten.
Ansprechpartner:
Herr Oliver Stilz
Geschäftsbereich Recht, PR und Qualitätsmanagement
Telefon: +49 (721) 974-1137
Fax: +49 (721) 974-921076
Zuständigkeitsbereich: Referent Public Relations
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