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3G künftig auch für ambulante Patient*innen und deren Begleitpersonen

Bitte beachten bei ambulanten Terminen in den Ambulanzen des Klinikums Karlsruhe
Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH
Städtisches Klinikum Karlsruhe GmbH

(lifepr) (Karlsruhe, 29.11.2021) Ab dem 29. November müssen ambulante Patient*innen wie auch deren Begleitpersonen einen 3G-Nachweis vorweisen, wenn sie einen vereinbarten ambulanten Termin im Klinikum Karlsruhe haben. Ungeimpfte müssen ab dann einen PCR-Test (maximal 48h alt) oder einen zertifizierten Antigenschnelltest (maximal 24h alt) mitbringen. Die Ambulanzen prüfen den 3G-Nachweis am Ambulanzschalter. Im Eingangsbereich können bereits Vorprüfungen erfolgen. Bei Kindern und Jugendlichen greifen die gesetzlichen Regeln: Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Nachweis, bei älteren Schüler*innen reicht der Nachweis mittels Schülerausweis. Sonderregeln gelten bei Patient*innen, die eine ambulante Chemotherapie erhalten.

Bitte die erforderlichen Nachweise bereithalten.

Ansprechpartner:

Herr Oliver Stilz
Geschäftsbereich Recht, PR und Qualitätsmanagement
Telefon: +49 (721) 974-1137
Fax: +49 (721) 974-921076
Zuständigkeitsbereich: Referent Public Relations

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