zurück zur Übersicht

(lifepr) (Karlsruhe, 14.10.2011) Jeder Mensch hat ein Recht in seiner letzten Lebensphase mit seinen Vorstellungen, Wünschen und Werten respektiert zu werden und, dass Entscheidungen unter Achtung seines Willens getroffen werden.
Durch die steigende Lebenserwartung und den Fortschritt der Medizin der bisherige Grenzen überschreitet, entstehen vielfältige Fragestellungen rund um die ärztliche Behandlungspflicht. Am 23. November, von 17 Uhr bis 19 Uhr wird die Bedeutung von Patientenverfügung, Betreuungsvollmachten und Versorgungsvollmachten dargestellt. Die gesetzliche Neuregelung seit 1. September 2009 zum Thema Patientenverfügung wird ausführlich erläutert.
Ansprechpartner:
Frau Petra Geiger
Geschäftsbereich 5- Recht, Qualitätsmanagement und
Telefon: +49 (721) 974-1076
Fax: +49 (721) 974-7956
Zuständigkeitsbereich: Öffentlichkeitsarbeit
zurück zur Übersicht