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Fördermittel für Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg

Jetzt Projektanträge für das Jahr 2019 stellen
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

(lifepr) (Stuttgart, 04.07.2018) Einrichtungen in Baden-Württemberg, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, können bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Projektmittel für das Jahr 2019 beantragen. Bis zum 1. Oktober 2018 müssen die Anträge beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingegangen sein. Der Förderbeirat, der paritätisch mit Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen (LAGG) besetzt ist, entscheidet im November 2018.

In Abstimmung mit der LAGG gelten folgende Förderschwerpunkte:

Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat.

Die Gedenkstättenförderung sieht auch die Förderung von Gedenkstättenverbünden in Baden-Württemberg vor. Über die Förderung von Verbünden entscheidet der Förderbeirat.

Die Fördergrundsätze und die aktuellen Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de

Die Unterlagen können auch angefordert werden bei:

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Gedenkstättenarbeit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart

Telefon 0711/164099-31 und 0711/164099-56, Fax -55,
erika.riegg@lpb.bwl.de
christina.schneider@lpb.bwl.de 

Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.

Ansprechpartner:

Frau Christina Schneider
Telefon: +49 (711) 164099-56
Fax: +49 (711) 164099-55

Frau Erika Riegg
Gedenkstättenarbeit
Telefon: +49 (711) 164099-31
Fax: +49 (711) 16409931-55

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