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(lifepr) (Stuttgart, 10.07.2017) Einrichtungen in Baden-Württemberg, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, können bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Projektmittel für das Jahr 2018 beantragen. Bis zum 1. Oktober 2017 müssen die Anträge beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingegangen sein. Der Förderbeirat, der paritätisch mit Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen (LAGG) besetzt ist, entscheidet am 24. November 2017. In Abstimmung mit der LAGG gelten 2018 folgende Förderschwerpunkte:
Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat. Die Gedenkstättenförderung sieht auch die Förderung von Gedenkstättenverbünden in Baden-Württemberg vor. Über die Förderung von Verbünden entscheidet der Förderbeirat. Die Fördergrundsätze und die aktuellen Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de.
Die Unterlagen können auch angefordert werden bei:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Gedenkstättenarbeit
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Ansprechpartner:
Frau Sibylle Thelen
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württe
Telefon: +49 (711) 164099-30
Fax: +49 (711) 164099-55
Zuständigkeitsbereich: Abteilungsleiterin Demokratisches Engagement / FB Gedenkstättenarbeit
Frau Erika Riegg
Gedenkstättenarbeit
Telefon: +49 (711) 164099-31
Fax: +49 (711) 16409931-55
Frau Christina Schneider
Telefon: +49 (711) 164099-56
Fax: +49 (711) 164099-55
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