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(lifepr) (Röthenbach, 08.01.2020) Zum 1. Januar 2020 gilt das neue Bundes-Teilhabe-Gesetz, wodurch sich viele Leistungen für Menschen mit Hörbehinderung ändern. Jetzt haben deutlich mehr taube und schwerhörige Menschen die Chance, einen Antrag auf Dolmetscherkostenübernahme für den privaten Bereich zu stellen. Allerdings ist die Kostenübernahme abhängig vom Einkommen. Hierzu wird im Interview eine informative Tabelle mit Beispielen dargestellt.
Auch der Bereich der allgemeinen Assistenz ist ausgeweitet worden. So haben taubblinde Menschen jetzt bessere Chancen auf eine Kostenübernahme für Assistenzleistungen.
„Die Dolmetscherkosten z.B. für Arztbesuche werden weiter von der Krankenkasse bezahlt. Ab 2020 müssen die Krankenkassen auch die Dolmetscherkosten für stationäre Krankenhausbehandlungen übernehmen. Diese Änderung hat aber nichts mit dem neuen Bundesteilhabegesetz zu tun, sondern fand im Krankenversicherungsrecht statt“, so Judith Hartmann.
Das vollständige Experten-Interview, das Judit Nothdurft geführt hat, ist auf dem Portal für Hörbehinderte zu lesen, www.deafservice.de.
Die Bedeutung des Themas zeigt, dass das Interview auf der Facebookseite von Deaf Service bereits innerhalb eines Tages 5.644 Besucher hatte und 58 Mal geteilt wurde.
Web: www.jnc-business.de
Ansprechpartner:
Frau Judit Nothdurft
Telefon: +49 (911) 95339626
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführerin
Über Judit Nothdurft Consulting: Die Firma Judit Nothdurft Consulting (www.jnc-business.de) berät seit 2007 ihre Kunden zu Themen Barrierefreiheit, Inklusion und unterstützt sie bei Marketing-, und Presseaktivitäten. Neben der konsultativen Tätigkeit unterrichtet Judit Nothdurft als Dozentin an Universitäten, Bildungsinstituten und für Firmen den Umgang und die Kommunikation mit Schwerhörigen / Gehörlosen. Sie ist Initiatorin und Betreiberin des Serviceportals für Hörbehinderte / Gehörlose www.deafservice.de
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