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(lifepr) (Röthenbach, 12.05.2014) Da das Thema auch hörbehinderte und gehörlose Autofahrer betrifft, hat Judit Nothdurft den Rechtsanwalt Jan Stöffler aus Buxtehude zur neuen Regelung befragt.
Der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Familienrecht und Sozialrecht ist seit seinem zweiten Lebensjahr an Taubheit grenzend schwerhörig, kennt sich daher bestens mit den Kommunikationsproblemen von Hörbehinderten aus und berät seine gehörlosen Mandanten bundesweit auch in der Deutschen Gebärdensprache.
Im Interview erfahren die Leser, nach welchen Kriterien ab dem 01. Mai die Punkte für die Flensburger Verkehrssünderkartei vergeben werden und wie die Verjährungsfristen sich ändern. Eine wichtige Frage ist auch, wie die Umrechnung der Punkte erfolgen wird. Seit dem 1. Mai gibt es nicht nur ein neues Punktesystem, sondern auch einen neuen Bußgeldkatalog. Wofür man zukünftig im Straßenverkehr Strafe zahlen muss, war ebenfalls Gesprächsthema.
Das Interview mit wichtigen Infos, die besonders Autofahrer kennen sollten, ist auf http://www.deafservice.de/... als Experteninterview zu lesen.
Ansprechpartner:
Frau Judit Nothdurft
Judit Nothdurft Consulting
Telefon: +49 (911) 953396-26
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführerin
Über Judit Nothdurft Consulting:
Die Firma Judit Nothdurft Consulting (www.jnc-business.de) berät seit 2007 Firmen zu den Themen Barrierefreiheit, Inklusion und bei Marketing-, und Presseaktivitäten, um die hörbehinderte Zielgruppe zu erreichen.
Neben der konsultativen Tätigkeit unterrichtet Judit Nothdurft den Umgang und die Kommunikation mit Hörgeschädigten / Gehörlosen.
Judit Nothdurft Consulting ist Initiator und Betreiber des Serviceportals für Hörgeschädigte / Gehörlose www.deafservice.de
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