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Zahlen oder klagen? - was können Hörgeschädigte machen, wenn die Krankenkassen für die benötigten Hörgeräte nur die Festbeträge zahlen wollen

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(lifepr) (Röthenbach, 01.09.2010) Das Internetportal für Hörgeschädigte www.deafservice.de hat hierzu den Experten Rechtsanwalt Nikolaos Penteridis interviewt.

Trotz der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 17.12.2009 wollen viele Krankenkassen noch immer maximal die Festbeträge zahlen.

"Reichen die Festbetragshörgeräte nicht aus, muss die Krankenkasse mehr als nur den Festbetrag zahlen", betont Rechtsanwalt Penteridis. Als Experte des Monats auf www.deafservice.de gibt er weitere wertvolle Tipps, wie sich Hörgeschädigte in diesen Fällen gegen die Ablehnung der Krankenkassen wehren können. Die Kanzlei Melzer + Penteridis in Bad Lippspringe bearbeitet bundesweit jährlich ca. 1000 Hörgerätefälle.

Auch in diesem Experten Interview wurde bei deafservice.de darauf geachtet, dass die Formulierungen auch für Gehörlose verständlich sind.

Ansprechpartner:

Frau Judit Nothdurft
Judit Nothdurft Consulting
Telefon: +49 (911) 953396-26
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführerin

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