Pfeil zurück zur Übersicht

Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

Handwerkskammer Reutlingen
Handwerkskammer Reutlingen

(lifepr) (Reutlingen, 25.01.2018) Auszubildende, die normalerweise zwischen dem 1. Oktober 2018 und 31. März 2019 ihre Lehre beenden würden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Lehrabschlussprüfung vor der regulären Ausbildungszeit ablegen.

Eine besondere Qualifizierung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Alle Anträge sollten bis spätestens 1. März 2018 bei der Handwerkskammer Reutlingen eingereicht werden.

Anträge für die vorzeitige Zulassung zur Prüfung und weitere Informationen erhalten Interessenten bei der Handwerkskammer Reutlingen bei Sandra Neuburger unter der Telefonnummer 07121 2412-262 oder direkt unter www.hwk-reutlingen.de/... (Materialien für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende).

Besonderheiten für Berufstätige

Wer berufstätig ist und mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in seinem Beruf nachweist, kann ebenfalls zu einer Prüfung zugelassen werden.

Anträge und Fragen zur Zulassung unter Befreiung vom Nachweis einer Ausbildung beantwortet ebenfalls Sandra Neuburger.

Ansprechpartner:

Herr Alfred Bouß
Handwerkskammer Reutlingen
Telefon: +49 (7121) 2412-123
Fax: +49 (7121) 2412-412
Zuständigkeitsbereich: Stabsstellenleiter Kommunikation und Grundsatzfragen

Frau Sandra Neuburger
Telefon: +49 (7121) 2412-262

Pfeil zurück zur Übersicht