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(lifepr) (Mannheim, 21.04.2008) Das Land Baden-Württemberg fördert Innovationen in kleinen Unternehmen bis 50 Mitarbeiter in einem zweijährigen Modellvorhaben. Dazu werden so genannte Innovationsgutscheine für die Inanspruchnahme von Leistungen von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen ausgegeben. Die Innovationsgutscheine sollen Unternehmen dabei unterstützen, Produkte und Dienstleistungen neu zu planen, zu entwickeln oder zu verbessern.
Den Innovationsgutschein A in Höhe von 2.500 Euro gibt es für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld einer Entwicklung, zum Beispiel für Technologie- oder Marktrecherchen. Den Innovationsgutschein B in Höhe von 5.000 Euro gibt es für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte oder Dienstleistungen bis zur Marktreife auszugestalten, zum Beispiel für Konstruktionsleistungen oder den Prototypenbau.
Nicht gefördert werden klassische Unternehmensberatungen, Honorare im Rahmen der Anmeldung von Schutzrechten, Maschinenanschaffungen, Diplomarbeiten oder betriebsinterner Aufwand.
Für den Modellversuch stehen drei Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Um die Mittel gleichmäßig über die gesamte Laufzeit zu verteilen, erfolgt die Bewilligung in Tranchen, das heißt das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ruft drei bis vier Mal im Jahr dazu auf, die Innovationsgutscheine zu beantragen. Ab sofort sind Antragsformulare und ein Merkblatt im Internet unter http://www.innovationsgutscheine.de abrufbar.
Ansprechpartner:
Frau Stefanie Oser
Telefon: +49 (621) 18002-105
Fax: +49 (621) 18002-152
Zuständigkeitsbereich: Zentralstelle und Kommunikation
Herr Detlev Michalke
Handwerkskammer Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-104
Fax: +49 (621) 18002-152
Zuständigkeitsbereich: Pressesprecher
Frau Nicole Waclawski
Umwelt- und Technologieberatungsstelle der Handwer
Telefon: +49 (621) 18002-151
Fax: +49 (621) 18002-159
Zuständigkeitsbereich: Anmeldung
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