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Freie Fahrt nur noch für Fahrzeuge mit grüner Plakette!

Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

(lifepr) (Mannheim, 17.01.2013) Seit dem 1. Januar 2013 gilt für alle Umweltzonen landesweit und somit auch für die Umweltzonen in Mannheim und in Heidelberg: freie Fahrt nur noch für schadstoffarme Fahrzeuge mit grüner Plakette! Grundlage für die Verschärfung der Fahrverbote sind die von den Regierungspräsidien erarbeiteten und fortgeschriebenen Luftreinhaltepläne. Die Fahrt in eine Umweltzone ohne Plakette, mit einer roten oder gelben Plakette oder ohne zuvor erteilte Ausnahme, kostet 40 Euro Bußgeld und führt derzeit zusätzlich zu einem Punkt in Flensburg (Änderung des Punktesystems ist im Gespräch). Fahrzeuge ohne oder mit roter Plakette können keine Ausnahmegenehmigung mehr beantragen. Für Fahrzeuge mit einer gelben Plakette kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Eine erteilte Ausnahmegenehmigung gilt bei gleichem Fahrtzweck auch für alle anderen Umweltzonen in Baden-Württemberg. Als Nachweis ist die erteilte Ausnahmegenehmigung bei Fahrten in baden-württembergischen Umweltzonen mitzuführen und beim Parken im Fahrzeug von außen gut sichtbar auszulegen.

Ob das Fahrzeug nachgerüstbar ist, kann bei einem KFZ-Händler oder im Internet z.B. unter www.partikelfilter-nachruesten.de erfragt werden. Sollte das Fahrzeug nachrüstbar sein, kann Fördermittel in Höhe von 260 Euro bei der www.bafa.de beantragt werden.

Weitere Informationen sind erhältlich bei Claudia Joerg, Umwelt- und Technologieberaterin der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter Tel.: 0621/18002-151 oder per E-Mail: joerg@hwk-mannheim.de.

Ansprechpartner:

Frau Claudia Joerg
Telefon: +49 (621) 18002-151
Fax: +49 (621) 18002-159

Herr Detlev Michalke
Handwerkskammer Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-104
Fax: +49 (621) 18002-152
Zuständigkeitsbereich: Pressesprecher

Frau Karin Geiger
Telefon: +49 (621) 18002-153
Fax: +49 (621) 18002-159

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