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Nachschulung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß BGVA3

Anpassung an den aktuellen Stand der Technik - am 12.04.2008/Wer darf was und wer trägt die Verantwortung?
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

(lifepr) (Mannheim, 28.03.2008) Elektrofachkräfte müssen auf Grund ihrer Ausbildung, Erfahrungen sowie Kenntnisse der zu beachtenden Sicherheitsbestimmungen mögliche Gefahren kennen, um übertragene Arbeiten zweifelsfrei beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen treffen zu können. Für Personen, die diese Arbeiten selbstständig ausführen sollen, ist eine Qualifikation zur Elektrofachkraft notwendig, die auf das erlaubte Tätigkeitsfeld beschränkt ist

Am Samstag dem 12. April 2008 findet von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr eine Nachschulung der Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten in der Bildungsakademie Mannheim statt. Sie beinhaltet eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik, die in der Regel zwei Jahre nach der Erstprüfung oder einer abgelegten Nachprüfung durchgeführt werden sollte.

Nur mit diesem Seminar bekommen Teilnehmer eine adäquate Qualifizierung, angepasst an den aktuellen Stand der Technik, und verlängern die Gültigkeit zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Folgende Inhalte werden behandelt: Auffrischung der Grundkenntnisse, Änderungen der VDE, Messübungen in Theorie und Praxis, Theoretische Wissensaktualisierung, Praktische Fallbeispiele.

Zugangsvoraussetzungen "Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten", deren Erst- oder Nachschulung zwei Jahre oder länger zurückliegt

Infos: Bildungsakademie Mannheim, Gutenbergstraße 49, 68167 Mannheim. Jasmin Valentin, Telefon 0621 18003-223, E-Mail info@bia-manheim.de.

Ansprechpartner:

Frau Stefanie Oser
Telefon: +49 (621) 18002-105
Fax: +49 (621) 18002-152
Zuständigkeitsbereich: Zentralstelle und Kommunikation

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