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Handwerkerleistungen - steuerlich absetzen

Aktueller Flyer erhältlich
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

(lifepr) (Mannheim, 26.07.2010) Anfang 2010 hat der Bundesminister der Finanzen die Bestimmungen zum verdoppelten Steuerbonus auf Handwerkerrechnungen erneuert bzw. präzisiert. Darüber informiert der aktuelle Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

Hinweise zu Voraussetzungen, begünstigten handwerklichen Tätigkeiten, Nachweisen und Höhe des Steuerbonus werden um praktische Beispiele ergänzt.

Was genau Betriebe und Kunden dazu wissen müssen - egal, ob es um die Voraussetzungen, die Nachweise oder die Höhe dieses steuerlichen Instruments geht: der Zentralverband des Deutschen Handwerks als Dachverband hat hierzu einen leicht verständlichen Flyer erstellt.

Dieser gibt viele Antworten und erläutert eingehend mit Hinweisen und Ratschlägen, wie der Steuerbonus in der Praxis "funktioniert".

Für Handwerksbetriebe gilt: Senden Sie diesen Flyer doch einfach mit der Rechnung dem Kunden zu. So schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe. Zum einen erhält der Kunde Informationen zur Minderung seiner Steuerschuld - und zugleich erhält er von dem Handwerker seines Vertrauens ausführliche Informationen.

Ansprechpartner:

Frau Stefanie Oser
Telefon: +49 (621) 18002-105
Fax: +49 (621) 18002-152
Zuständigkeitsbereich: Zentralstelle und Kommunikation

Herr Detlev Michalke
Handwerkskammer Mannheim
Telefon: +49 (621) 18002-104
Fax: +49 (621) 18002-152
Zuständigkeitsbereich: Pressesprecher

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