zurück zur Übersicht
(lifepr) (Berlin, 30.03.2023) Welche Öffnungen in der Gebäudehülle muss ich beim Blower-Door-Test nach GEG abdichten, welche sind tabu? Zwei Jahr nach Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes haben die meisten Messteams Erfahrungen mit GEG-Schlussmessungen sammeln können. Doch welche neuen Regeln zur Gebäudevorbereitung dabei gelten, hat sich noch nicht bei allen fest eingeprägt. Darauf lassen Fehler schließen, die dem Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e. V.) in Prüfberichten oder im Rahmen seiner Fachkräftezertifizierung zum „zertifizierten Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit“ häufiger unterkommen.
„Zu wenig dichtet eigentlich niemand ab, das Gegenteil kommt aber immer wieder vor“, beschreibt FLiB-Geschäftsführer Oliver Solcher seine Beobachtungen. Dabei kennt das GEG beziehungsweise die mit ihm verbundene Prüfnorm DIN EN ISO 9972 im Grunde nur zwei Fälle, in denen man Öffnungen in der Gebäudehülle für die Schlussmessung abdichtet: Der eine betrifft Bauteile einer raumlufttechnischen Anlage (RLT) im Sinne des GEG, der andere Durchdringungen der Hülle, die für den Einbau bestimmter, zum Messzeitpunkt aber noch nicht vorhandener Geräte vorgesehen sind. Namentlich sind das Kaminöfen, Wäschetrockner und Dunstabzugshauben. Eine solche Situation findet sich häufiger bei von Bauträgern errichteten Gebäuden. Auch wenn Lüftungs- oder Klimaanlagen zum Messzeitpunkt noch fehlen, werden die zugehörigen Durchdringungen abgedichtet – unabhängig davon, ob das GEG die Geräte als raumlufttechnische Anlage zählt oder nicht.
Hier heißt es: schließen oder nichts tun
Sind Ablufthaube, Trockner und Öfen jedoch vorhanden, behandelt man sie wie alle anderen Öffnungen in der Gebäudehülle, die nicht zu einer RLT im GEG-Sinn gehören: Besitzen sie einen Schließmechanismus, darf man sie ganz normal verschließen. Darüber hinaus bleiben sie, wie sie sind. Oder wie die Prüfnorm das nennt: „Wenn schließbar, dann schließen, sonst keine Maßnahme.“ Für die Messteams heißt das: Anders als von EnEV-Schlussmessungen her gewohnt, dürfen sie bei einer GEG-Schlussmessung die Kaminhinterlüftung genauso wenig abkleben wie die Abluftöffnung im fensterlosen Bad, wie Fensterfalzlüfter für die freie Lüftung oder Briefkastenschlitz und Katzenklappe. Auch ein Wäscheschacht zur unbeheizten Waschküche oder die Fahrschachtbelüftung des Aufzugs bleiben für den Blower-Door-Test offen, wenn sie sich nicht regulär verschließen lassen. Gleiches gilt für die Nachströmöffnung der Abzugshaube und die Verbrennungsluftversorgung.
Erweiterte FLiB-Checkliste hilft weiter
„Bis wirklich alle Messenden die neuen Regeln verinnerlicht haben, empfehle ich ihnen dringend, unsere ausführliche Checkliste für Verfahren 3 der Norm zurate zu ziehen“, betont der FLiB-Experte. Auch über diesen Zeitpunkt hinaus können sie die Vorlage dazu nutzen, um ihr Vorgehen bei der Gebäudepräparation nachvollziehbar zu dokumentieren. Dafür hat der Fachverband die Checkliste jetzt um zusätzliche Felder ergänzt. Hier lassen sich die zum Abdichten verwendeten Hilfsmittel vermerken und bei RLT-Anlagen auch die Lage der Abdichtungen – zum Beispiel direkt am Gerät oder an den einzelnen Luftdurchlässen. Diese Angaben schreibt die aktuelle Norm für Blower-Door-Prüfberichte verbindlich vor. Unter www.flib.de steht die Checkliste zum kostenfreien Download bereit. Die ebenfalls neu aufgelegte FLiB-Broschüre „Anforderungen an den Prüfbericht nach DIN EN ISO 9972“, der die Checkliste entstammt, liefert weitere Hinweise zum Thema.
Ansprechpartner:
Herr Oliver Solcher
Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. (FLiB)
Telefon: +49 (30) 29035634
Fax: +49 (30) 29035772
Über Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.:
Der Fachverband Luftdichtheit in Bauwesen e. V. – kurz FLiB genannt – wurde im April 2000 im Vorfeld der damals viel diskutierten, neuen Energieeinsparverordnung gegründet. Seither hat er sich insbesondere in der Fachwelt als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die luftdichte Gebäudehülle etabliert.
Der FLiB hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit über die große Bedeutung einer luftdichten Gebäudehülle aufzuklären. Er konkretisiert den Stand der Technik durch das Erstellen von Fachregeln sowie das Kommentieren der einschlägigen Normen und wirkt selbst an Gesetzgebungs- und Normungsverfahren mit. Ebenso engagiert sich der FLiB in Forschung und Entwicklung. Der Fachverband entwickelt einheitliche Mess-Standards, sorgt für die Vergleichbarkeit von Messverfahren und bietet Zertifizierungen für Personen und Unternehmen an, die mit dem Erstellen der luftdichten Gebäudehülle befasst sind oder Luftdichtheitsmessungen durchführen. Übergeordnetes Ziel ist stets die Qualitätssicherung am Bau.
Hinweise auf die Zahl durchgeführter Luftdichtheitsmessungen geben Mitgliederbefragungen, die der Verband in unregelmäßigen Abständen durchführt. Der FLiB stellt Informationen zu Details luftdichter Konstruktionen sowie zu entsprechend geeigneten Materialien und Produkten bereit. Die Erarbeitung von Kriterien zur Produktbewertung bzw. prüfung mit dem Ziel einer unabhängigen Qualitätskontrolle wird vom Verband unterstützt. Auch hier geht es darum, die Planungs- und Ausführungssicherheit zu erhöhen.
(577 kB) |
zurück zur Übersicht