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(lifepr) (Berlin, 06.06.2012) Immer mehr Wohngebäude sind mit Luftdurchlässen für ventilatorgestützte Lüftungssysteme ausgestattet. Entsprechend oft stellt sich dem Messdienstleister, der im Rahmen einer EnEV-Schlussmessung die Luftdichtheit einer Wohnung oder eines Hauses überprüfen soll, die Frage: Handelt es sich dabei um eine raumlufttechnische Anlage im Sinne der Energieeinsparverordnung oder nicht? Abhängig von der Antwort muss die Luftwechselrate des Prüfobjekts unterschiedliche Grenzwerte einhalten. Der in Berlin ansässige Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. (FLiB) gibt Hinweise für die Praxis.
Nur weil Räume mit Hilfe fest eingebauter Ventilatoren be- oder entlüftet werden, hat man es nicht zwingend mit einem ventilatorgestützten Wohnungslüftungssystem zu tun. Die EnEV stellt ganz spezifische Anforderungen, denen eine raumlufttechnische Anlage zusätzlich genügen muss. Ob diese im konkreten Fall erfüllt werden oder nicht, können selbst Lüftungsexperten nicht immer auf den ersten Blick erkennen. „Messteams müssen solche Fachkenntnisse nicht besitzen. Eine Entscheidung zu treffen ist nämlich gar nicht ihre Aufgabe“, stellt FLiB-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Oliver Solcher klar. Für die Messpraxis und den anzusetzenden Grenzwert sei einzig relevant, ob im EnEV-Nachweis eine Lüftungsanlage rechnerisch berücksichtigt wurde oder nicht. Daher müsse man diese Information möglichst schon im Vorfeld eines Prüftermins beim Planer zwingend einfordern. Davon unberührt bleibt, dass ein Wohnungslüftungssystem nur bei ausreichend dichter Gebäudehülle effizient arbeiten kann – ob es nun angerechnet wurde oder nicht.
Doch auch wenn ein Messdienstleister vorab weiß, dass er ein Haus mit Wohnungslüftungssystem zu messen hat, können vor Ort noch Überraschungen warten. Aufgrund der Vielzahl von Herstellern von Lüftungsgeräten und deren ganz unterschiedlich aufgebauten Komponenten steht man immer wieder einer nie zuvor gesehenen Anlage gegenüber. Viele finden in solchen Situationen kreative Lösungen, um die für den Luftdichtheitstest notwendige Abdichtung herzustellen. Das zeigen die Erfahrungen eines Workshops zum Thema „Gebäudepräparation bei Wohngebäuden mit Lüftungsanlagen“, den der FLiB kürzlich für seine Mitglieder veranstaltet hat. Wichtig sei dabei stets, dass ausschließlich die Bauteile des Wohnungslüftungssystems abgedichtet werden. Ansonsten bestehe die Gefahr, eine mangelhafte Anbindung der Bauteile an die Gebäudehülle zu verdecken, die mit Hilfe der Dichtheitsprüfung festgestellt werden sollte, betont Solcher.
Ansprechpartner:
Herr Oliver Solcher
Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. (FLiB)
Telefon: +49 (30) 63925394
Fax: +49 (30) 63925396
Über Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.:
Der Fachverband Luftdichtheit in Bauwesen e. V. – kurz FLiB genannt – wurde im April 2000 im Vorfeld der damals viel diskutierten, neuen Energieeinsparverordnung gegründet. Seither hat er sich insbesondere in der Fachwelt als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die luftdichte Gebäudehülle etabliert.
Der FLiB hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit über die große Bedeutung einer luftdichten Gebäudehülle aufzuklären. Er konkretisiert den Stand der Technik durch das Erstellen von Fachregeln sowie das Kommentieren der einschlägigen Normen und wirkt selbst an Gesetzgebungs- und Normungsverfahren mit. Ebenso engagiert sich der FLiB in Forschung und Entwicklung. Der Fachverband entwickelt einheitliche Mess-Standards, sorgt für die Vergleichbarkeit von Messverfahren und bietet Zertifizierungen für Personen und Unternehmen an, die mit dem Erstellen der luftdichten Gebäudehülle befasst sind oder Luftdichtheitsmessungen durchführen. Übergeordnetes Ziel ist stets die Qualitätssicherung am Bau.
Hinweise auf die Zahl durchgeführter Luftdichtheitsmessungen geben Mitgliederbefragungen, die der Verband in unregelmäßigen Abständen durchführt. Der FLiB stellt Informationen zu Details luftdichter Konstruktionen sowie zu entsprechend geeigneten Materialien und Produkten bereit. Die Erarbeitung von Kriterien zur Produktbewertung bzw. prüfung mit dem Ziel einer unabhängigen Qualitätskontrolle wird vom Verband unterstützt. Auch hier geht es darum, die Planungs- und Ausführungssicherheit zu erhöhen.
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