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15 Jahre FLiB

 
 
 
 
 
 
 
 
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Kann nach einer Sanierung in einem bewohnten Mehrfamilienhaus dessen Luftdichtheit nicht mit einer Gesamtmessung ermittelt werden, ist alternativ eine wohnungsweise Messung möglich. Dafür überprüft man mindestens jeweils eine Wohneinheit im Dach- bzw. Ober-, Mittel- und Untergeschoss, auf jeden Fall aber 20 Prozent aller Wohnungen. Mehr als zwölf Wohneinheiten braucht man nicht zu messen. Beispiel: Die Summe der Innenvolumina von Wohnung A im Dachgeschoss , Wohnung B im ersten Stock sowie der Erdgeschosswohnung C beträgt 534 Kubikmeter, die Summe der in den drei Wohnungen ermittelten Volumenströme ergibt einen Luftaustausch von 790 Kubikmetern pro Stunde. Setzt man beide Werte ins Verhältnis, ergibt sich eine Luftwechselrate von 1,5 je Stunde. Damit wird die für Gebäude mit Lüftungsanlagen verbindliche EnEV-Vorgabe eingehalten. Grafik: FLiB e. V. Abdruck bei Quellenangabe honorarfrei. Belegexemplar erbeten.

 
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