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Die steuerliche Vorabpauschale 2025 und wie Sie sich zukünftig schützen können

Die Vorabpauschale verständlich erklärt, warum Anleger Steuern zahlen, ohne Geld zu erhalten
Vorabpauschale
Vorabpauschale

(lifepr) (Krefeld, 29.12.2025) Viele Anleger erleben es jedes Jahr aufs Neue mit Verwunderung: Das Depot wächst, aber es fließt kein Geld, trotzdem verlangt das Finanzamt Steuern. Verantwortlich dafür ist die sogenannte Vorabpauschale. Dieser Beitrag erklärt, was die Vorabpauschale ist, wie sie berechnet wird, warum sie für langfristige Anleger strukturell relevant ist und wie Sie sich schützen können.

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist ein steuerlicher Mindest-Ertrag, den der Gesetzgeber bei Investmentfonds unterstellt. Sie wurde mit der Investmentsteuerreform eingeführt, um zu verhindern, dass thesaurierende Fonds über Jahre hinweg steuerfrei anwachsen.

Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer, sondern eine zeitlich vorgezogene Besteuerung zukünftiger Erträge.

Wann fällt eine Vorabpauschale an?

Eine Vorabpauschale kann anfallen bei:

Keine Vorabpauschale fällt an, wenn:

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Die Formel

Vorabpauschale = Fondsanteilwert × Basiszins × 70 % – Ausschüttungen

Maßgeblich ist der Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn (1. Januar). Kursgewinne im Laufe des Jahres erhöhen diesen Ausgangswert nicht.

Der Basiszins

Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und orientiert sich an der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen. Der Werte wird rund 2,2 % sein.

Der 70 %-Faktor

Gesetzlich werden nur 70 % des Basiszinses angesetzt. Dieser Abschlag soll Marktschwankungen berücksichtigen und den pauschalen Ertrag dämpfen.

Ein konkretes Rechenbeispiel

Ein Anleger hält einen thesaurierenden Fonds mit einem Wert von 100.000 € zum Jahresbeginn.

Basiszins: 2,20 %, Ausschüttung: 0 €, Fonds steigt im Jahresverlauf auf 108.000 €

Berechnung:   100.000 € × 2,20 % × 70 % = 1.540 € – für 2025

Der tatsächliche Wertzuwachs beträgt 8.000 €, somit greift keine Deckelung.

Die Vorabpauschale beträgt 1.540 €

Darauf fallen Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) an, obwohl kein Geld ausgezahlt wurde.

Gerade bei langfristigem Vermögensaufbau entfaltet sie eine spürbare Wirkung:

Besonders betroffen sind thesaurierende ETFs, die eigentlich für steueroptimierten Vermögensaufbau konzipiert wurden.

Versicherungsmantel als strukturelle Lösung zur Vorabpauschale

Ein häufig übersehener Aspekt in der Diskussion um die Vorabpauschale ist die rechtliche Verpackung der Geldanlage. Denn die Vorabpauschale fällt nicht auf die Wertpapiere selbst, sondern auf die Art, wie sie gehalten werden.

Fonds im Bankdepot

Wer Fonds oder ETFs direkt im privaten Depot hält, unterliegt:

Gerade bei langfristigen Strategien mit thesaurierenden ETFs wirkt dieser Effekt über Jahre kumulativ.

Fonds im Versicherungsmantel

Werden identische Fonds innerhalb eines Lebensversicherungsmantels gehalten, gilt eine andere steuerliche Logik:

Der Versicherungsmantel wirkt damit wie ein Steueraufschubvehikel.

Für wen ist ein Versicherungsmantel sinnvoll?

Ein Versicherungsmantel eignet sich insbesondere für:

Weniger geeignet ist er für kurzfristige Anlagen oder sehr kleine Volumina, bei denen die Strukturkosten den Steuervorteil übersteigen können.

Aktuelle politische Überlegungen

Der Staat braucht Geld – viel Geld. Die Möglichkeiten des Staates sind u.a. Steuererhöhungen. Vorgeschlagen wurden mittlerweile die Erhöhung oder Abschaffung der Abgeltungsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf Kapitalerträge. Zudem eine Reformierung der Erbschaftsteuer oder die Reaktivierung der Vermögensteuer.

All das würde die Rentabilität und somit die Rendite nach Abgaben in einem Bankdepot deutlich reduzieren und den oben abgebildeten Vorteil des Versicherungsmantels im Sinne des Zinseszinseffekts erhöhen.

Fazit

Die Vorabpauschale bzw. die Besteuerung von oder Abgaben auf Kapitalerträgen ist kein Randthema, sondern ein zentrales Strukturthema der Geldanlage. Sie entscheidet darüber,

Nicht die Geldanlagen allein entscheidet über die Vermögensentwicklung, sondern die Struktur, in der sie gehalten wird. Wer langfristig Vermögen aufbaut bzw. sichert, sollte daher nicht nur fragen, in was er investiert, sondern vor allem wie.

Nächster sinnvoller Schritt:

Fragen, die Anleger sich stellen sollten:

Hinweis: Eine individuelle Prüfung ersetzt keine pauschale Empfehlung.

Tipps

Der Finanzplatz Liechtenstein und die Private Wealth Police der Vienna-Life Lebensversicherung AG (www.vienna-life.li) gehören, bei richtiger Vertragsgestaltung, heute zu den wirkungsvollsten Bausteinen einer Vermögensschutz-Strategie für Generationen, die auch zukünftigen politischen Entwicklungen standhält. Es geht um viel mehr als nur um den Steuerschutz!

Mehr zum Thema und zum Finanzplatz Liechtenstein erfahren Sie auch in meinem Buch „Erfolgsformel Liechtenstein“ unter www.erfolgsformel-liechtenstein.de).

Ansprechpartner:

Herr Rolf Klein
Telefon: 02151313148
Zuständigkeitsbereich: Geschäftsführer

Über Rolf Klein Family Office: Rolf Klein
Ökonom, Publizist und zertifizierter Finanzplaner
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Mit meinen rund 40 Jahren Erfahrung in der Finanzbranche möchte ich Sie dabei begleiten, die Komplexität des Finanzmarktes und der Wirtschaft zu durchdringen, sodass Sie Ihren individuellen Nutzen daraus ziehen. Mein Engagement liegt in der finanziellen Bildung und Aufklärung mit den damit verbundenen Lösungen.

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Mein Ansatz ist es, individuell auf die Bedürfnisse meiner Mandanten einzugehen, sie zu begleiten und aufzuklären. Ich sehe mich daher als Ihr Berater, Mentor und Wegweiser. Egal ob es um Steuer- oder Erbrechtsthemen oder um die Altersvorsorge und Geldanlage oder um Immobilien und Versicherungsthemen geht.

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