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(lifepr) (Bad Windsheim, 19.03.2009) Die Abwrackprämie der Bundesregierung entwickelt sich zum Renner: Bisher sind bereits rund 260.000 Anträge bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen. Aber nur für höchstens 600.000 positive Bescheide reichen die 1,5 Mrd. Euro des Fördertopfs aus. Inzwischen gibt es immer mehr Klagen, dass Demontage- und Abwrackunternehmen die Ausstellung des Abwrackzertifikates verweigern. Hintergrund: Nur amtlich anerkannte Betriebe sind befugt, eine entsprechende Bescheinigung auszustellen. Es gibt auch Fälle, wo Abwrackunternehmen die Verschrottung in Rechnung stellen mit Hinweis auf die Altfahrzeugverordnung. Danach können Demontagebetriebe ein Entgelt verlangen, wenn dem Altfahrzeug wesentliche Bauteile wie Antrieb, Fahrwerk, Katalysator oder elektronische Steuergeräte fehlen, weil sie demontiert wurden. Auf Anfrage teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie dem Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) mit, dass aus "hiesiger Sicht die Verpflichtung zur Ausstellung eines Verwertungsnachweises fortbestehe", die Demontagebetriebe aber für die Annahme unvollständiger Altfahrzeuge ein Entgelt verlangen könnten. Das Ministerium schränkt ein, dass es sich um eine "Auslegungsfrage" handle, deren Entscheidung den zuständigen Behörden der Länder obliegt. Der ARCD rät Altautobesitzern, sich vorher genau zu informieren, ob der betreffende Demontagebetrieb zur Ausstellung eines Zertifikats berechtigt ist. Im Internet gibt es, nach Postleitzahlen geordnet, unter www.altfahrzeugstelle.de eine Liste solcher Betriebe. Übernimmt für den Eigentümer ein Autohändler oder Reparaturbetrieb die Formalitäten und die Weiterleitung des Altfahrzeugs an den Schrottbetrieb, sollte der Besitzer sich schriftlich bestätigen lassen, dass vorher keine wesentlichen Fahrzeugteile entfernt werden, empfiehlt der Club.
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
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