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(lifepr) (Bad Windsheim, 26.07.2007) Ab 1. August wird es in Deutschland ernst mit einem absoluten Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger und junge Fahrer bis 21 Jahre. Dann tritt das von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee vorgelegte Gesetz in Kraft, nachdem es am 6. Juli 2007 die letzte Hürde Bundesrat passierte. Die Länderkammer hatte noch eine Änderung durchgesetzt: Das Alkoholverbot sollte nicht nur, wie ursprünglich vorgesehen, während der Probezeit von Fahranfängern greifen, sondern für alle Jugendliche bis zur Altergrenze von 21 Jahren gelten. Der Bundesrat hatte kritisiert, dass sonst Jugendliche mit der Fahrerlaubnis A1 für Krafträder, die bereits mit 16 Jahren erworben werden kann, und Teilnehmer am Modellversuch
„Begleitetes Fahren mit 17“ bereits mit 19 Jahren nicht mehr von einem absoluten Alkoholverbot erfasst würden. Ihren weiteren Änderungswunsch, dass auch die Einnahme alkoholhaltiger Medikamente und Lebensmittel unter dieses Verbot fallen sollte, lehnten die Ländervertreter dagegen ab. Verstöße gegen das neue Gesetz können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann die Probezeit für Fahranfänger, die sich noch in dieser Phase befinden, um weitere zwei Jahre verlängert werden;
außerdem ist die Anordnung eines Aufbauseminars mit Kosten von bis zu 200 Euro möglich. „Mit dem Alkoholverbot für Fahranfänger werden Menschenleben gerettet. Besonders die Gruppe der jungen Fahrerinnen und Fahrer im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren wird davon profitieren“, kommentierte Professor Manfred Bandmann, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), das neue Gesetz. Es macht allerdings keine Altersunterschiede bei den Führerscheinneulingen und betrifft alle Fahranfänger, egal wie alt sie sind. Tiefensee spricht im Zusammenhang mit diesem Gesetz von einem Signal: „Autofahren und Trinken sind nicht miteinander vereinbar“.
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
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