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(lifepr) (Bad Windsheim, 14.01.2009) Der europäische Gerichtshof hat in einem Urteil Ende Dezember gegen Alitalia festgehalten, dass Flugannullierungen aufgrund technischer Probleme des Flugzeugs keine "außergewöhnlichen Umstände" darstellten. Unter diesem Vorwand hatte die italienische Fluggesellschaft Alitalia nämlich einem österreichischen Fluggast Kompensationszahlungen verweigert. Der italienische EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani begrüßte das Urteil und hob für die Kommission hervor, dass "die effektive Einhaltung der Fluggastrechte eine unserer Prioritäten ist". Unvorhersehbare außerordentliche Umstände müssten von der Fluggesellschaft ausreichend begründet werden, um sie von der Verpflichtung zu Entschädigungszahlungen und eventueller Ticketerstattung zu entbinden.
Praktischer Tipp des ARCD: Ein EU-Beschwerdeformular zur Anforderung von Entschädigungszahlungen bei Reise- oder Flugunternehmen kann neuerdings von der Webseite der Kommission heruntergeladen werden: http://ec.europa.eu/...
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
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