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Besserer Konsumentenschutz für Passagiere von Bus- und Schiffsreisen in der EU

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

(lifepr) (Bad Windsheim, 09.12.2008) Nicht nur Bahn- und Fluggäste, sondern auch Reisende in Bussen oder auf Schiffen können bald ihre verbrieften Rechte geltend machen. Mit einem entsprechenden Verordnungsvorschlag will EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani die Fahrgastrechte in der EU abrunden. Die neue Verordnung schreibt nach Informationen des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) den Anspruch aller Fahrgäste auf ein Mindestmaß an Informationen vor und während der Reise fest und sieht Unterstützungs- und Entschädigungsleistungen bei Fahrtunterbrechungen und bei Verspätungen vor - bzw. im Notfall die Bereitstellung anderer Beförderungsmittel. In den Haftungsregeln von Verkehrsunternehmen gegenüber ihren Kunden und deren Gepäck sind dann Entschädigungszahlungen in einheitlicher Höhe in der ganzen EU enthalten. Jeder Fahrgast soll die Gewissheit haben, sicher ans Ziel zu kommen, auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Für letztere sind wie im Flug- und Bahnverkehr vom Reiseunternehmen Assistenzleistungen vorzusehen. Hilfe beim Aus- und Einsteigen ist kostenlos zu leisten, sofern der Fahrgast seine Bedürfnisse im Voraus angemeldet hat und sich zu einer bestimmten Zeit vor der planmäßigen Abfahrt am Busbahnhof bzw. im Hafen einfindet, verlangt die EU-Kommission. Verkehrsunternehmen, die diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, sollten Entschädigungszahlungen in Abhängigkeit vom Fahrpreis leisten. Überdies müssen in allen Ländern unabhängige nationale Stellen zur Streitbeilegung eingerichtet werden.Sollte das Verkehrsunternehmen einer Beschwerde nicht entsprechend nachkommen, kann sich der Konsument an diese Stellen wenden. Die Verordnung muss nun von EU-Rat und Parlament angenommen werden.

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190

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