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(lifepr) (Bad Windsheim, 09.12.2008) Vorgezogene Bescherung für die Pendler in Deutschland: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zur Verfassungsmäßigkeit der Entfernungspauschale die von der Bundesregierung verhängte Kürzung aus dem Jahr 2007 kassiert und so faktisch den alten Stand wieder hergestellt: Fahrtkilometer vom Wohnsitz zur Arbeitsstelle können nach einer umgehend erfolgten Reaktion der Bundesregierung rückwirkend für 2007 und 2008 vom ersten Entfernungskilometer an mit jeweils 30 Cent steuerlich abgesetzt werden. Die Koalition beschloss zudem, die Gültigkeit dieser Entscheidung bis zum Zustandekommens einer Neuregelung bis Ende 2009 auszudehnen. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) begrüßt diese aus seiner Sicht längst überfällige Korrektur einer jetzt als verfassungswidrig gebrandmarkten politischen Entscheidung, unter der viele Berufstätige gerade in Zeiten steigender Fahrzeug- und Betriebskosten finanziell unverhältnismäßig stark gelitten hätten. Und er fordert die Bundesregierung auf, die dringend nötige Entlastung der Pendlerüber das Jahr 2009 hinaus zu sichern. Schließlich würde der Staat über die diversen anteiligen Steuern ohnehin kräftig an den hohen Mobilitätskosten der Pendler mitverdienen.
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
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