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(lifepr) (Bad Windsheim, 27.11.2008) Seit Februar 2007 genießen Fluggäste europaweit besseren Schutz bei Verspätungen, Streiks und Flugannullierungen oder Verlust des Gepäcks - zumindest auf dem Papier. In der Praxis ist es hingegen nicht immer leicht, seine verbrieften Rechte gegenüber Fluglinien geltend zu machen. Zahlreiche Klagen über Mängel bei der Auslegung der Fluggastrechte haben die europäische Kommission veranlasst, Anfang des Jahres weitere Info-Kampagnen zu starten und nun auch eine zentrale Auskunftsstelle einzurichten.
Via E-Mail an passengersrights@ec.europa.eu kann sich jeder über die konkrete Rechtslage individuell erkundigen. "Gemeinschaftsregeln für Flugpassagiere müssen rigoros angewendet werden", meinte EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani in einer Presseaussendung. "Die Europäische Kommission will auf diesem Weg allen Interessenten mit genauen Informationen helfen, zu ihrem Recht zu kommen." Grundsätzlich sind Beschwerden bei der betroffenen Fluglinie oder dem Reiseveranstalter einzubringen. Sollte das nichts fruchten, ist in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig für die Klärung strittiger Fälle zuständig (Tel. : +49 (531) 2355-100 oder per E-Mail: fluggastrechte@lba.de). ARCD
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
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