zurück zur Übersicht

(lifepr) (Bad Windsheim, 05.11.2008) Ende Oktober war hierzulande Schichtende für die meisten Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen. Viele Fahrzeughalter (43,2 Prozent) wählten, so das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), für ihr Saisonkennzeichen eine Nutzungsdauer von sieben Monaten zwischen April und Oktober. Die Zahl der vergebenen Saisonkennzeichen ist seit der Einführung vor gut zehn Jahren auf mehr als 1,8 Millionen gestiegen. Aber: "Außerhalb der gewählten Nutzungszeit dürfen Fahrzeuge nur auf privaten Grundstücken, nicht jedoch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden", mahnt Hans-Ulrich Sander vom TÜV Rheinland.
Wer es trotzdem tue, riskiere kostenpflichtiges Abschleppen, Bußgeld sowie einen Punkt in der Flensburger Verkehrsünderdatei. Eine unerlaubte Spritztour in der Ruhezeit koste gleich mehrere Punkte und entsprechendes Bußgeld. "Probefahrten oder Werkstattbesuche sind nur mit einem Kurzkennzeichen erlaubt", ergänzt der TÜV-Experte. Der Zulassungszeitraum von mindestens zwei und höchstens elf Monaten im Jahr kann zudem nicht aufgeteilt werden. Die gewählte Saison wird im Fahrzeugschein und auf dem Kennzeichen vermerkt sowie der Versicherungskarte dokumentiert. Vorteile: Das Fahrzeug muss nicht jedes Mal bei der Zulassungsstelle an- und abgemeldet werden, der Versicherungsbeitrag fällt nur für die Saisonnutzungsdauer an - im Ruhezeitraum läuft die Versicherung beitragsfrei weiter.
Versicherungsschutz besteht jedoch nur in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz, teilte der Gesamtverband der Versicherer (GDV) auf Anfrage des Auto- und Reiseclubs Deutschland (ARCD) mit. Und da Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen rechtlich nicht als stillgelegt gelten, muss der Halter beim Verkauf umgehend die Zulassungsstelle informieren.
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
(528 kB) |
zurück zur Übersicht