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(lifepr) (Bad Windsheim, 27.02.2017) Wenn Verkehrsteilnehmer versäumen, bei grüner Ampel sofort loszufahren, oder ein Transporter den Weg versperrt, ertönt schnell lautes Hupen. Im Verkehrsalltag keine Seltenheit und dennoch nicht zulässig. Wann Hupen erlaubt ist, erklärt der ARCD.
In zwei Situationen ist das Hupen laut Paragraph 16 der Straßenverkehrsordnung gestattet. Hier heißt es: „Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder wer sich oder Andere gefährdet sieht.“ Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn man andere Verkehrsteilnehmer auf eine ungesicherte Unfallstelle hinweisen möchte, oder wenn ein Fußgänger unachtsam die Fahrbahn betritt. Nicht zulässig ist das Hupen dagegen, um andere Verkehrsteilnehmer in ihrem Verhalten zu maßregeln.
Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro
Grundsätzlich kann beim missbräuchlichen Hupen ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig werden, wenn dadurch andere belästigt werden. Teurer kann es werden, wenn ein Autofahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer durch das Hupen gefährdet und dieser beispielsweise so erschrickt, dass er vom Fahrrad stürzt. In vielen Fällen – wie bei einem Autokorso nach einem gewonnenen Fußballländerspiel oder bei einer Hochzeit – drückt die Polizei möglicherweise ein Auge zu. Dennoch sollten Verkehrsteilnehmer nicht vorschnell auf die Hupe drücken. ARCD-Pressesprecher Josef Harrer weist darauf hin: „Autofahrer sollten nicht bei jeder Gelegenheit hupen, damit das Warnsignal auch ein solches bleibt.“
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
Zuständigkeitsbereich: Pressestelle
Über ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.: Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. ist als moderner Mobilitätsclub ein leistungsfähiger, serviceorientierter und unabhängiger Dienstleister, der die persönliche und individuelle Betreuung seiner Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Diesen bietet er lückenlose Schutzbriefleistungen in ganz Europa sowie den außereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres - bei Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung ohne finanzielle Obergrenze nach Anruf in der rund um die Uhr besetzten ARCD Notrufzentrale. Der Club bietet vielfältige und exklusive touristische Leistungen und unterstützt seine Mitglieder bei vielen Schadenfällen durch eine spezielle ARCD Clubhilfe. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD aktiv in allen Fragen der Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder.
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