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(lifepr) (Bad Windsheim, 13.08.2008) Die komplette Liste all jener Gegenstände, die abgesehen von Flüssigkeiten laut EU-Verordnung nicht an Bord von Flugzeugen und/oder im Fluggepäck mitgeführt werden dürfen, soll demnächst auf dem Verkehrsportal der EU-Kommission(http://ec.europa.eu/...) veröffentlicht werden. Bislang waren diese Informationen nur über Flugunternehmen oder Flughäfen erhältlich. Jeder weiß zwar inzwischen, dass Feuerwaffen aller Art einschließlich Sport- oder Spielzeugpistolen sowie Messer und Scheren ab 6 cm Klingenlänge nichts im Handgepäck verloren haben. Aber schon bei Sportgeräten lohnt es sich, im Zweifelsfall einen Blick auf die umfangreiche Liste zu werfen. So dürfen etwa Skateboards, Angeln, Paddel, Golfschläger oder Wanderstöcke nur als aufgegebenes Gepäck mitreisen.
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Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
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Auto- und Reiseclub Deutschland
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