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ETSC empfiehlt Angleichung der Führerscheinpunktesysteme in der EU

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
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(lifepr) (Bad Windsheim, 24.07.2008) Im Dienste höherer Verkehrssicherheit sollten nicht nur Bußgelder, sondern auch Führerscheinpunkte eines Tages EU-weit von den Straßenaufsichtsbehörden "eingesammelt" werden können. Zu diesem Schluss kam der europäische Verkehrssicherheitsrat ETSC dem auch der ARCD angehört, in seiner jüngsten Studie. Derzeit ist aufgrund der unterschiedlichen Systeme, Bestrafungsraster und Punktekonten eine grenzüberschreitende Anwendung undenkbar. Daher droht einem Wiederholungstäter nur bei schweren Übertretungen im eigenen Land der Entzug der Fahrlizenz aufgrund eines abgelaufenen Punktekontos. Im EU-Ausland kommt er ungeschoren davon. Dies sei langfristig weder im Sinne eines gerechten Sanktionssystems noch der Verkehrssicherheit förderlich. Erste Voraussetzung für EU-weit wirksame Sanktionen wäre eine Annäherung oder Angleichung der Systeme, um einen Grundstein für Interoperabilität zu legen, meint der ETSC. In 20 der 27 EUStaaten existieren derzeit bereits Punktevormerksysteme. Zuletzt hat Spanien am 1.7.2006 ein Punktesystem eingeführt, dank dessen die Todesrate im Straßenverkehr innerhalb eines Jahres um 11 % gefallen ist. Am effizientesten seien jene Systeme, hob der ETSC hervor, die maximale Punkteabzüge bei schweren Vergehen gegen die Verkehrssicherheit (Alkohol, Tempoübertretungen) vorsehen. Entsprechend häufige Kontrollen und Medienkampagnen dürften jedoch nicht fehlen, um der Bevölkerung ein klares Bild zu vermitteln, dass Punkteabzüge und der Führerscheinentzug in direktem Zusammenhang mit riskantem Fahrverhalten stehen.

Leichte Vergehen hingegen sollten nicht zu Buche schlagen, empfiehlt der ETSC. Die zum erneuten Bezug des begehrten Scheins obligatorischen Schulungseinheiten erwiesen sich als umso wirksamer, je gezielter sie jene Risikosituationen bewusst machten, die im jeweiligen Fall zum Verlust des Führerscheins geführt haben. Der ETSC begrüßt, dass Irland und Großbritannien als erste EU-Länder ein bilaterales Abkommen unterzeichnet haben, um schwere Vergehen in nächster Zukunft auch durch grenzüberschreitenden Punkteverlust zu ahnden.

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190

Auto- und Reiseclub Deutschland
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