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ARCD: Im Winter den Durchblick behalten

Damit Scheibenwischer nicht anfrieren, klappt man sie vor kalten Winternächten am besten hoch. Und: Scheiben, Dach und Motorhaube müssen vor der Fahrt von Schnee und Eis befreit werden (Foto: ARCD)
Damit Scheibenwischer nicht anfrieren, klappt man sie vor kalten Winternächten am besten hoch. Und: Scheiben, Dach und Motorhaube müssen vor der Fahrt von Schnee und Eis befreit werden (Foto: ARCD)

(lifepr) (Bad Windsheim, 19.11.2015) .

- Ein freigekratztes Guckloch reicht nicht aus

Bußgelder bei Schnee und Eis möglich

- Mit einigen Tricks Kratzer in der Scheibe vermeiden

Wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken, gehören Kratzgeräusche am Morgen entlang der Straßen wieder zum Alltag. Wie befreit man Autoscheiben am besten von Schnee und Eis? Und was sollte man besser lassen? Der ARCD gibt Tipps.

Manche Autofahrer entfernen mit großer Ausdauer Schnee und Eis von Front-, Seiten und Heckscheiben ihrer Fahrzeuge. Nicht wenige geben sich jedoch mit einem kleinen Guckloch zufrieden – in der Hoffnung, dass Heizung oder Scheibenwischer den Rest schnell erledigen und die Sicht wieder freigeben. Doch wie viel Aufwand ist nötig? Paragraph 23, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung sagt eindeutig: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch (...) den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Das heißt konkret: Alle Scheiben müssen vor der Fahrt von Schnee und Eis befreit werden, eine kleine enteiste Fläche reicht nicht aus.

Bußgelder für Verstöße im Winter

„Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro, sondern bei einem Unfall auch Schwierigkeiten mit der Versicherung. Zudem nimmt er ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko in Kauf“, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Hat es geschneit, sind auch andere Flächen, wie Motorhaube, Dach und Kofferraum, von der weißen Pracht zu befreien. Denn sonst können aufwirbelnde oder abrutschende Schneemassen plötzlich das eigene Sichtfeld versperren oder zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden. Außerdem kann ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig werden. Auch das Kennzeichen darf nicht zugeschneit sein – das schlägt sonst mit 5 Euro zu Buche.

Freie Sicht dank der richtigen Technik

Damit man die Scheiben nicht verkratzt, sollte man vor dem Abstellen des Autos die Waschanlage betätigen und so kleine Schmutz- oder Streusalzpartikel entfernen. Diese können andernfalls an der Scheibe festfrieren und beim Freikratzen feine Schrammen hinterlassen, die langfristig die Sicht behindern und die Blendwirkung von Sonne und Scheinwerferlicht verstärken. Mit der geriffelten Kante des Eiskratzers werden erst grobe Vereisungen entfernt, um dann mit der glatten Kante von oben nach unten zu schaben. „Man sollte nicht zu viel Druck aufwenden, um Kratzer auf der Scheibe zu verhindern“, erklärt Harrer. Aus dem gleichen Grund sollten auch die Scheibenwischer von Eis befreit werden. Diese klappt man am besten am Abend vorher hoch, sofern möglich, damit sie über Nacht nicht festfrieren.

Fehler vermeiden

Von CD-Hüllen oder Kochfeldschabern sollte man besser die Finger lassen, denn diese können Kratzer hinterlassen. Auch eine Scheckkarte eignet sich nicht – das Risiko ist zu groß, dass sie hinterher nicht mehr funktioniert. „Ich warne eindringlich davor, heißes oder lauwarmes Wasser zum Enteisen zu nehmen, denn durch den Temperaturwechsel kann es zu Spannungsrissen kommen“, rät Harrer. Nicht wenige erliegen der Versuchung, die Eisschicht mit dem Scheibenwischer entfernen zu wollen. Auch hiervon sollte man Abstand nehmen, denn die raue Eisoberfläche kann innerhalb kurzer Zeit die schmale Wischkante zerstören. Übrigens: Wem das alles zu mühsam ist, der kann sein Fahrzeug natürlich auch schon am Abend vorher mit Planen oder Folien abdecken. ARCD

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
Zuständigkeitsbereich: Pressestelle

Über ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.: Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. ist als moderner Mobilitätsclub ein leistungsfähiger, serviceorientierter und unabhängiger Dienstleister, der die persönliche und individuelle Betreuung seiner Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Diesen bietet er lückenlose Schutzbriefleistungen in ganz Europa sowie den außereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres - bei Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung ohne finanzielle Obergrenze nach Anruf in der rund um die Uhr besetzten ARCD Notrufzentrale. Der Club bietet vielfältige und exklusive touristische Leistungen und unterstützt seine Mitglieder bei vielen Schadenfällen durch eine spezielle ARCD Clubhilfe. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD aktiv in allen Fragen der Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder.

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