Pfeil zurück zur Übersicht

Führerschein: Wohnsitz muss laut EuGH-Urteil im Aussteller-Land sein

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

(lifepr) (Bad Windsheim, 03.07.2008) Bad Windsheim (ARCD) - Deutsche Staatsbürger, die in Besitz eines tschechischen Führerscheins waren, sind beim europäischen Gerichtshof in Luxemburg mit ihrer gemeinsamen Klage gegen den Entzug der Fahrerlaubnis durch deutsche Behörden abgeblitzt.Allerdings nicht aus den Gründen, die sie geltend gemacht hatten. Der EuGH hat am 26. Juni entschieden, dass Deutschland zwar grundsätzlich in der Tschechischen Republik und nach tschechischer Gesetzgebung ausgestellte Führerscheine "ohne jede vorherige Formalität" anerkennen muss, die deutschen Staatsangehörigen nach Entzug ihrer deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt worden sind. Dies gelte auch, wenn in Tschechien nicht dieselben Anforderungen wie in Deutschland (etwa in Bezug auf eine ärztliche Untersuchung) erfüllt werden müssen. Die Anerkennung dieser Führerscheine kann jedoch verweigert werden, wenn die Sperrfrist in Deutschland zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht abgelaufen ist oder diese Personen zum Zeitpunkt der Ausstellung der Führerscheine ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in der Tschechischen Republik hatten. Es obliegt jedoch ausschließlich dem Aussteller-Land, das Kriterium des Wohnsitzes zum Zeitpunkt des Erwerbs zu prüfen. "Soweit in den vorliegenden Rechtssachen nicht anhand der von den deutschen Behörden stammenden Informationen, sondern auf der Grundlage von Angaben in den tschechischen Führerscheinen selbst oder anderen von der Tschechischen Republik herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass die Wohnsitzvoraussetzung nicht erfüllt war, kann Deutschland es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus den fraglichen tschechischen Führerscheinen ergibt." Der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das für ihn das
"Ende des Führerscheintourismus" bestätigt. Das vom EuGH angemahnte Wohnsitzkriterium müsse aber streng angewandt werden, um eventuelle Schlupflöcher zu stopfen, mahnte Ferber an

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190

Auto- und Reiseclub Deutschland
Telefon: +49 (9841) 409-182

Pfeil zurück zur Übersicht