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(lifepr) (Bad Windsheim, 26.06.2008) Die Mehrheit der Justizminister will gegenwärtig die von den Innenministern der Länder geplante Atem-Alkoholanalyse bei Verkehrsvergehen nicht unterstützen.Es sei in der Wissenschaft umstritten, ob diese Testmethode als alleiniges Beweismittel ausreiche, entschied die Justizministerkonferenz am 12. Juni in Celle. "Wir müssen gerichtsfest sein, die Urteile müssen hieb- und stichfest sein", sagte der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann. Die Innenminister wollen die bei einem Alkoholwert von mindestens 1,1 Promille vorgeschriebene Blutprobe künftig durch Atemtests ersetzen. Bundesweit werden gegenwärtig jährlich rund 200 000 Blutproben entnommen. Für die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist nach den Worten ihres Vorsitzenden Jörg Elsner das Röhrchenpusten als Beweismittel für das Strafverfahren gänzlich ungeeignet. Da die Fehlerquote bei rund 5 % liege, wäre jedes zwanzigste Urteil eine Fehlentscheidung. Immerhin sei bei einem Alkoholdelikt in der Regel die Fahrerlaubnis für mindestens neun Monate weg.
Bei der Atem-Alkoholanalyse handle es sich um einen im Gerichtsverfahren nicht mehr nachvollziehbaren Messvorgang. Man müsse sich ganz auf den Polizeibeamten verlassen, der die Alkoholwerte auf der Wache mit einem speziellen Atemtestgerät messen und dabei ganz bestimmte zeitliche Regeln einhalten muss. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Elsner ist die Zulassung dieses Verfahrens im Strafverfahren verfassungswidrig. "Wir werden die Entwicklung in den nächsten Jahren intensiv beobachten", kündigte Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb an. Sobald die Atem-Analysen zuverlässiger seien, komme das Thema wieder auf die Tagesordnung.
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