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ARCD: Fünf Fragen und Antworten zur Warnwestenpflicht

Ab 1. Juli 2014 gilt die Warnwestenpflicht in Deutschland. Foto: ARCD
Ab 1. Juli 2014 gilt die Warnwestenpflicht in Deutschland. Foto: ARCD

(lifepr) (Bad Windsheim, 06.06.2014) .
- Die Warnwestenpflicht gilt ab 1. Juli 2014
- In Deutschland: Mitführpflicht einer einzigen Weste
- Unbedingt griffbereit im Fahrzeug verstauen

Ab 1. Juli 2014 gilt in Deutschland die Warnwestenpflicht. Doch für wen gilt die Regelung? Was muss man beachten? Und welche Strafen drohen? Der ARCD beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das reflektierende Sicherheitszubehör.


Für wen gilt die Warnwestenpflicht?

Ab 1. Juli 2014 gilt für alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse eine allgemeine Warnwestenmitführpflicht. Davon ausgenommen sind Motorräder. Bisher gab es die Vorschrift schon für Fahrer gewerblich genutzter Fahrzeuge.

Was ist vorgeschrieben?

In jedem dieser Fahrzeuge muss eine Warnweste mitgeführt werden, unabhängig von der Anzahl der Insassen. In Deutschland gibt es zwar keine Tragepflicht, der ARCD empfiehlt jedoch, für alle möglichen Insassen (siehe Zahl der Sitzplätze) eine Warnweste im Auto dabeizuhaben und diese im Notfall noch vor dem Aussteigen anzulegen. So erhöht man die eigene Sicherheit und ist außerdem für alle Regelungen im Ausland vorbereitet. Die Warnweste muss der EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 entsprechen. Ob das der Fall ist, erkennt man an dem Hinweis auf dem Wäscheschild. Erlaubt sind reflektierende Warnwesten in gelb, orange und rotorange mit zwei umlaufenden, fünf Zentimeter breiten reflektierenden Streifen. Der ARCD empfiehlt außerdem, für Kinder spezielle Warnwesten in kleineren Größen anzuschaffen, denn die normalen, in Einheitsgrößen hergestellten Warnwesten sind den Jüngsten oft zu groß.

Wo platziert man Warnwesten im Auto?

Die Weste sollte auf jeden Fall griffbereit im Auto verstaut sein - also im Fahrzeuginneren, z. B. im Handschuhfach oder in den Seitenfächern. Ganz unten im Kofferraum bringt die Weste im Notfall wenig. Da sie durch Sonneneinstrahlung ausbleicht, sollte man sie an einem dunklen Ort aufbewahren. Der ARCD rät, den reflektierenden Überzieher bei einer Panne oder einem Unfall zur eigenen Sicherheit schon vor dem Aussteigen aus dem Auto anzulegen.

Welche Strafe droht?

Führt man in Deutschland keine Warnweste mit und wird man kontrolliert, ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig.

Was muss man bei der Fahrt ins Ausland beachten?

Im Ausland gelten die unterschiedlichsten Regelungen, wie Mitführ- oder Tragepflicht, Warnweste nur für den Fahrer oder für alle Insassen. Teilweise droht ein saftiges Bußgeld. Führt man für jeden möglichen Insassen eine Warnweste mit und zieht man diese im Notfall schon vor dem Aussteigen an, ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. ARCD

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190
Zuständigkeitsbereich: Pressestelle

Über ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.: Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V. ist als moderner Mobilitätsclub ein leistungsfähiger, serviceorientierter und unabhängiger Dienstleister, der die persönliche und individuelle Betreuung seiner Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Diesen bietet er lückenlose Schutzbriefleistungen in ganz Europa sowie den außereuropäischen Anrainerstaaten des Mittelmeeres - bei Pannenhilfe, Abschleppen und Fahrzeugbergung ohne finanzielle Obergrenze nach Anruf in der rund um die Uhr besetzten ARCD-Notrufzentrale. Der Club bietet vielfältige und exklusive touristische Leistungen und unterstützt seine Mitglieder bei Kaskoschäden durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds. Als Gründungsmitglied des Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC mit Büro in Brüssel engagiert sich der ARCD aktiv in allen Fragen der Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder.

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