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ARCD: WM-Tipps für Fußballfans

So nicht: Auch während eines Autokorsos zur Fußball-WM müssen sich die Fahrzeuginsassen anschnallen und dürfen die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Foto: ARCD
So nicht: Auch während eines Autokorsos zur Fußball-WM müssen sich die Fahrzeuginsassen anschnallen und dürfen die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Foto: ARCD

(lifepr) (Bad Windsheim, 21.05.2014) .
- Spiegelüberzieher dürfen Blinkleuchten nicht verdecken
- Fähnchen vor Autobahnfahrten abnehmen
- Anschnallpflicht auch beim Autokorso

Zur Fußball-WM ab 12. Juni werden viele Autos wieder in Schwarz-Rot-Gold geschmückt. Der ARCD weist darauf hin, was als Dekoration der Fahrzeuge und während der beliebten Autokorsos erlaubt ist und was nicht.

Allerlei WM-Utensilien sind jetzt wieder in den Geschäften als Autoschmuck erhältlich. Dekoriert man sein Fahrzeug mit Autofähnchen, Aufklebern oder Spiegelsocken, muss man unbedingt auf folgende Punkte achten: Sie dürfen die Sicht des Fahrers nicht einschränken, und Passagiere und andere Verkehrs-teilnehmer dürfen dadurch nicht gefährdet werden.

Spiegelüberzieher

Die Hüllen auf den Außenspiegeln - meist in den Landesfarben - sind grundsätzlich erlaubt, müssen aber so fest sitzen, dass sie nicht verrutschen oder gar die Sicht des Fahrers einschränken. Was viele nicht wissen: Bei Autos, bei denen Blinkleuchten in die Seitenspiegel integriert sind, sind die bunten Überzieher verboten. Das betrifft vor allem zahlreiche neuere Fahrzeugmodelle.

Autofähnchen

Viele dürften sich noch an die zahllosen Flaggen während der letzten WM und EM in den Straßengräben erinnern. "Denken Sie deshalb daran, die Fähnchen vor Autobahnfahrten abzunehmen, denn gerade bei höheren Geschwindigkeiten können sie sich lösen oder abbrechen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden", rät ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Beim Anbringen sollte man darauf achten, dass die Fähnchen stabil verankert sind und die Sicht des Fahrers nicht einschränken. Außerdem: Kommt es zu einem Diebstahl ,und die Fenster waren aufgrund des Fähnchens nicht vollständig geschlossen, kann der Versicherungsschutz erlöschen.

Autokorso

Auch bei den Autokorsos gibt es einiges zu beachten: Streng genommen sind die beliebten Fanfahrten nach gewonnenen Spielen verboten, denn laut §30 der Straßenverkehrsordnung ist "unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften" untersagt. Pausenlos hupen, die Lichthupe fortlaufend betätigen und die Warnblinkanlage dauerhaft einschalten - auch das sind eigentlich Ordnungswidrigkeiten. Beim Jubel über WM-Siege drückt die Polizei aber für gewöhnlich ein Auge zu. Ihr bleibt nach dem Opportunitätsprinzip ein Ermessenspielraum, solange die Verkehrssicherheit nicht ernsthaft gefährdet wird. Keinen Spaß verstehen die Ordnungshüter jedoch bei Gefährdungen, groben Verkehrsverstößen oder Straftaten. Alkohol am Steuer oder das Überfahren von roten Ampeln werden also auch während der WM mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet.

Der ARCD empfiehlt, während eines Autokorsos aus Sicherheitsgründen auch bei Schrittgeschwindigkeit angeschnallt zu bleiben, und warnt vor akrobatischen Kunststücken, bei denen sich die Insassen während der Fahrt aus dem Fenster oder Schiebedach lehnen oder gar auf das Autodach klettern. Hier kann nicht nur der Versicherungsschutz erlöschen, sondern dieser Leichtsinn birgt auch eine hohe Unfallgefahr. ARCD

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