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(lifepr) (Bad Windsheim, 16.05.2007) Seit Februar 2005 haben Flugreisende dank der EU-Passagierrechte das Recht auf Information und auf Kompensationsleistungen oder Alternativvorschläge bei Verspätungen oder Flugausfällen. Meist ist aber keiner da, bei dem man sich erkundigen oder beschweren könnte! Bei der Aussprache des EU-Verkehrskommissars Jacques Barrot mit den Verkehrsexperten der EU-Parlamentsfraktionen wurde klar, dass die derzeitige Regelung von den Fluglinien viel zu wenig ernst genommen wird. Die EU-Parlamentarier hatten als „berufliche" Viel-Flieger ausgiebig Gelegenheit, die neue EU-Gesetzgebung in der Praxis zu testen. Testergebnis: absolut unzureichend! Jacques Barrot gestand ein, dass vielen Beschwerden von den Fluglinien mit dem Verweis auf „außerordentliche Umstände" nicht stattgegeben werde. Rund ein Drittel der 19 000 registrierten Beschwerden bezog sich auf diesen Punkt, meist ohne Erfolg. Dieses Schlupfloch will die Kommission in sechs Monaten schließen. „Wir werden eine restriktivere Interpretation vorlegen und den Fluglinien auch einen klaren Zeitrahmen vorschreiben, ab dem eine Verspätung zu einer Streichung wird," versprach Barrot. Ein Flug, der nach über 24 Stunden ausgestellt wird, könne nicht mehr als Verspätung gelten. Die Farce habe, so die EU-Parlamentarier, ohnehin schon zu lang gedauert. Als Gesetzgeber mache man sich und Europa lächerlich, befand Gilles Savary von der französischen SP, wenn nicht hart durchgegriffen werde. „Wir dürfen nicht mehr lang- und gutmütig sein! Die Airlines sind reich genug, um die Entschädigungsleistungen aufzubringen!" pflichtete ihm der deutsche Abgeordnete Georg Jarzembowski (EVP) bei. Wie sein Kollege Ulrich Stockmann (SPD) tritt er nicht für eine „Interpretation", sondern für eine Novellierung der Richtlinie bis Ende 2007 ein, die bindend definiert, was „außerordentliche Umständen" sind und den Airlines aktive Informationspflicht vorschreibt. ARCD
Ansprechpartner:
Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
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