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Lkw-Spiegel: Toter Winkel per 31.03.2009 entschärft

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
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(lifepr) (Bad Windsheim, 30.06.2007) In Rekordzeit konnten sich EU-Rat und -Parlament auf eine Regelung zur Nachrüstung älterer Lkw mit Weitwinkel- und Nahbereichsspiegeln auf der Beifahrerseite einigen, die den toten Winkel auf 4° beschränken. Ausschlag­gebend war der geringe Preis für eine Nachrüstung (rund 150.- Euro) und die große Wirkung: Bis zu 400 Fußgänger, Rad- und Motorradfahrer sterben jährlich in der EU, weil sie von den Lkw-Fahrern auf der rechten Fahrzeugseite einfach nicht gesehen werden konnten. Dem Parlament war es gelungen, die von der Kommission mit drei Jahren angesetzte Übergangsfrist enger zu fassen. Um sicherzustellen, dass schwere Lkw über ein ordnungsgemäßes Sichtfeld verfügen, sind regelmäßige tech­nische Überwachungen in allen Mitgliedstaaten vorgesehen. Sollte die Nachrüstung technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich sein, so schreibt die Richtlinie in Aus­nahmefällen vor, dass die zuständigen Behörden Alternativlösungen in Betracht zie­hen und genehmigen können. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass 85% des Sichtfeldes auf Bodenhöhe von den Spiegeln abgedeckt werden. Die Regelung be­trifft alle Lkw, die seit 1.1. 2000 zugelassen wurden. Bei Neufahrzeugen besteht be­reits seit vergangenem Jahr die Verpflichtung zur Standardausrüstung mit Weitwin­kelspiegeln. ARCD

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190

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