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Experten: Gesetzentwurf zur Bahnprivatisierung verfassungswidrig

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
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(lifepr) (Bad Windsheim, 31.05.2007) Wo zwei Juristen sind, gebe es mindestens drei Meinun­gen, behaupten Spötter gern. Bei der Expertenanhörung zum Gesetzentwurf für die Bahnprivatisierung, die auf Antrag der Oppositionsfraktionen am 23. Mai im Ver­kehrsausschuss des Deutschen Bundestages stattfand, stimmte das nicht: Vier von fünf der anwesenden Rechtsprofessoren halten das Privatisierungsmodell der Bun­des­regierung für verfassungswidrig. Hauptkritikpunkte der Expertenmehrheit: Die Eigentumsrechte des Bundes würden nicht gesichert, sondern eher ausgehöhlt. Der Bund verliere seine verkehrspolitische Steuerungsmöglichkeit. Lediglich Prof. Hu­bertus Gersdorf, Verfassungsrechtler an der Universität Rostock, bezeichnete den Entwurf uneingeschränkt als „verfassungskonform". Seine Unabhängigkeit wird von der Opposition allerdings aufgrund seiner Gutachtertätigkeit für die Deutsche Bahn AG angezweifelt. Verfassungsrechtlicher Dreh- und Angelpunkt, da waren sich die Experten einig, ist der Grundgesetz-Artikel 87e. Darin ist die alleinige Verantwortung des Bundes für die Eisenbahn-Infrastruktur festgeschrieben. Es komme „einer Quad­ratur des Kreises gleich", die Bahn privatwirtschaftlich zu betreiben, wobei der recht­liche Eigentümer des Schienennetzes der Bund bleiben soll, so Prof. Robert Uerp­mann-Wittzack von der Universität Regensburg. Der Einfluss des Bundes auf die Infrastruktur der Bahn sei im aktuellen Entwurf nicht gegeben, sagte Prof. Ferdinand Kirchhof von der Universität Tübingen. „Ich fürchte, das ist so nicht machbar", warnte Prof. Detlef Kleindiek von der Universität Bielefeld. Auf die Frage aus den Reihen der Abgeordneten, ob der vorliegende Entwurf verbesserungsfähig sei oder ein neuer Entwurf her müsse, antwortete Prof. Georg Hermes von der Universität Frankfurt, dass auch aus Sicht des europäischen Rechts ein Neuanfang der bessere Weg sei. „Der Bund gibt die Schienenwegepolitik mit diesem Modell letztendlich aus der Hand", urteilte das Bundesjustizministerium schon früher in einer Ressortabstimmung zwi­schen den beteiligten Ministerien. „An Vertrauen fehlt es also schon in den Bun­des­ressorts, wer will da Parlament und Länder überzeugen?", fragt kritisch die Initia­tive für Verkehrsinfrastruktur „Pro Mobilität" in einer aktuellen Mitteilung. Politische Be­obachter in Berlin erwarten nun eine weitere Verzögerung bei der Privatisierung der Deutschen Bahn AG. ARCD

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190

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