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Feinstaubverordnung: Hintertürchen für Reisemobile?

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

(lifepr) (Bad Windsheim, 05.06.2007) Die Bundesregierung plant entgegen anders lautenden Meldungen keine Ausnahmeregelungen für Reisemobile von den Fahrverboten in Umweltzonen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion ließ sie jedoch ein Hintertürchen offen: Nach § 1 Abs. 2 der Kennzeichnungsverord­nung könne in Umweltzonen der Verkehr mit nicht gekennzeichneten Fahrzeugen gestattet werden. Die Entscheidung über solche Ausnahmen liege bei den örtlichen Behörden, die die Situation vor Ort am Besten einschätzen könnten. Diese Rege­lung soll besondere Härten durch das Fahrverbot vermeiden, ohne die Einhaltung der Luftqualitätsstandards der EU zu gefährden, schrieb die Regierung an die Abge­ordneten. Der Anteil von Reisemobilen an den Emissionen des gesamten Straßen­verkehrs für Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide be­trägt laut Bundesregierung jeweils rund 1 Prozent; an den Feinstaubemissionen des Straßenverkehrs haben Reisemobile einen Anteil von etwa 2,5 Prozent. Am 1. Ja­nuar 2007 waren in Deutschland 413.387 Wohnmobile (Reisemobile) zugelassen, 2,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Allerdings sind nur Fahrzeuge erfasst, die als Son­der-Kfz-Wohnmobile angemeldet wurden. Fahrzeughalter können aber ihre Reise­mobile auch als Pkw, Lkw oder Büromobile registrieren lassen, so dass es zu Ver­zerrungen bei den Bestandszahlen kommen kann, schreibt die Bundesregierung. Sie geht da­von aus, dass insgesamt 450.000 Reisemobile angemeldet sind. Der Altersdurch­schnitt der Fahrzeuge liegt bei 12,3 Jahren. Nach einer im Auftrag der Bundesan­stalt für Straßenwesen durchgeführten „Fahrleistungserhebung 2002" waren diese Mobile im Jahr durchschnittlich 11.128 km unterwegs. ARCD

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190

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