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(lifepr) (Bad Windsheim, 05.06.2007) Die Bundesregierung plant entgegen anders lautenden Meldungen keine Ausnahmeregelungen für Reisemobile von den Fahrverboten in Umweltzonen. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion ließ sie jedoch ein Hintertürchen offen: Nach § 1 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung könne in Umweltzonen der Verkehr mit nicht gekennzeichneten Fahrzeugen gestattet werden. Die Entscheidung über solche Ausnahmen liege bei den örtlichen Behörden, die die Situation vor Ort am Besten einschätzen könnten. Diese Regelung soll besondere Härten durch das Fahrverbot vermeiden, ohne die Einhaltung der Luftqualitätsstandards der EU zu gefährden, schrieb die Regierung an die Abgeordneten. Der Anteil von Reisemobilen an den Emissionen des gesamten Straßenverkehrs für Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffe und Stickoxide beträgt laut Bundesregierung jeweils rund 1 Prozent; an den Feinstaubemissionen des Straßenverkehrs haben Reisemobile einen Anteil von etwa 2,5 Prozent. Am 1. Januar 2007 waren in Deutschland 413.387 Wohnmobile (Reisemobile) zugelassen, 2,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Allerdings sind nur Fahrzeuge erfasst, die als Sonder-Kfz-Wohnmobile angemeldet wurden. Fahrzeughalter können aber ihre Reisemobile auch als Pkw, Lkw oder Büromobile registrieren lassen, so dass es zu Verzerrungen bei den Bestandszahlen kommen kann, schreibt die Bundesregierung. Sie geht davon aus, dass insgesamt 450.000 Reisemobile angemeldet sind. Der Altersdurchschnitt der Fahrzeuge liegt bei 12,3 Jahren. Nach einer im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen durchgeführten „Fahrleistungserhebung 2002" waren diese Mobile im Jahr durchschnittlich 11.128 km unterwegs. ARCD
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ARCD-Pressestelle
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