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Österreich: "Section Control" illegal

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
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(lifepr) (Bad Windsheim, 19.06.2007) Aus Datenschutzgründen müssen die stellenweise an Österreichs Autobahnen installierten „Section-Control"-Anlagen vorerst das Blitzen einstellen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat sämtliche auf bestimmten Abschnitten seit 2003 verwendeten Anlagen zur Registrierung der Durchfahrtszeiten und Ermittlung der Durch­schnitts­geschwindigkeit von Fahrzeugen für illegal erklärt. Laut Urteil fehlten die rechtlichen Grundlagen für diesen Eingriff in das Datenschutz­recht. Österreichs Verkehrsminister Werner Faymann will dieses Ver­säumnis nun auf dem Verordnungswege binnen vier Wochen nachholen. Der VfGH wies darauf hin, dass die Verkehrsteilnehmer ausreichend informiert werden müssen, wo genau ihre Durchfahrtsdaten registriert werden. Irrelevante Daten, z.B. all jener, die das vorge­schriebene Tempolimit nicht übertreten haben, müssen unverzüglich und automa­tisch gelöscht werden. Überdies seien solche Kontrollen nur dort durchzuführen, wo nachweislich eine überdurchschnittlich hohe Unfallgefahr herrsche, etwa an Bau­stellen oder in Tunnels. Die Idee einer „Section Control", die etwa den Durchfahrts­verkehr zur disziplinier­ten Einhaltung eines Nachtfahr-Tempolimits anhalten soll, muss der Verkehrsminister hingegen endgültig fallen lassen. ARCD

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190

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