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(lifepr) (Bad Windsheim, 19.06.2007) Aus Datenschutzgründen müssen die stellenweise an Österreichs Autobahnen installierten „Section-Control"-Anlagen vorerst das Blitzen einstellen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat sämtliche auf bestimmten Abschnitten seit 2003 verwendeten Anlagen zur Registrierung der Durchfahrtszeiten und Ermittlung der Durchschnittsgeschwindigkeit von Fahrzeugen für illegal erklärt. Laut Urteil fehlten die rechtlichen Grundlagen für diesen Eingriff in das Datenschutzrecht. Österreichs Verkehrsminister Werner Faymann will dieses Versäumnis nun auf dem Verordnungswege binnen vier Wochen nachholen. Der VfGH wies darauf hin, dass die Verkehrsteilnehmer ausreichend informiert werden müssen, wo genau ihre Durchfahrtsdaten registriert werden. Irrelevante Daten, z.B. all jener, die das vorgeschriebene Tempolimit nicht übertreten haben, müssen unverzüglich und automatisch gelöscht werden. Überdies seien solche Kontrollen nur dort durchzuführen, wo nachweislich eine überdurchschnittlich hohe Unfallgefahr herrsche, etwa an Baustellen oder in Tunnels. Die Idee einer „Section Control", die etwa den Durchfahrtsverkehr zur disziplinierten Einhaltung eines Nachtfahr-Tempolimits anhalten soll, muss der Verkehrsminister hingegen endgültig fallen lassen. ARCD
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ARCD-Pressestelle
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