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Geringfügige Forderungen im EU-Ausland einfacher geltend machen

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
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(lifepr) (Bad Windsheim, 19.06.2007) pätestens ab 1. Januar 2009 soll es einfacher wer­den, bei grenzüberschreitenden Forderungen von bis zu 2000 Euro zu seinem Recht zu kommen. Ein Beschluss der EU-Justizminister hat den Weg für ein EU-weit standardisiertes Schnell-Verfahren geebnet, das vor allen Gerichten der EU-Mitglieds­staaten (ausgenommen Dänemark) Anwendung finden wird. „Egal, ob es sich um die Abwicklung eines geringfügigen Blechschadens aus einem Verkehrs­unfall in der EU handelt oder darum, einen Fehlkauf beim Urlaubs-Shopping rück­gängig zu machen - Bürgerinnen und Bürger genauso wie Unternehmen sollen europaweit ihr Recht bekommen," freute sich die derzeitige EU-Justizratsvorsit­zende, Bundesministerin Brigitte Zypries, über die erzielte Einigung. Zur Einlei­tung des Verfahrens steht dem Kläger ein standardisiertes Formular zur Verfü­gung, die Parteien müssen sich nicht mehr durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Außerdem schreibt die Verordnung vor, dass der unterlegenen Partei keine unnötigen Kosten auferlegt werden, um unangemessenen finanziellen For­derungen vorzubeugen. Für Rechtsstreitigkeiten innerhalb Deutschlands gilt das Verfahren nicht. Aber auch bei grenzüberschreitenden Fällen kann der Kläger künftig wählen, ob er das neue Verfahren oder das bewährte deutsche Zivilverfah­ren nutzen will. Die neue Verordnung ermöglicht ab 2009 auch die Durchsetzung streitiger Forderungen (bis zu 2.000 Euro). Die Vollstreckung wird ebenfalls einfa­cher: Das bislang notwendige komplizierte Vollstreckbarerklärungsverfahren ist abgeschafft. ARCD

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190

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