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Einheitlicher Lokführerschein und mehr Kundenrechte in der EU (26.06.2007)

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

(lifepr) (Bad Windsheim, 26.06.2007) Künftig gibt es freie Fahrt für Lokführer innerhalb der EU über die Ländergrenzen hinweg. Darauf einigten sich in der vergangenen Woche der Rat der Verkehrsminister und das Europäische Parlament im dritten so genannten Eisenbahnpaket. Es kommen demnach einheitliche Führerscheinstandards für alle Lokführer in Europa - egal ob sie bei staatlichen Bahnen oder privaten Bahnen an­gestellt sind. Bisher mussten vor Fahrten über die Grenzen die Lokführer meist ge­wechselt werden. Schon am 7. Juni hatte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefen­see für die Bundes­regierung ein „Memorandum of Unterstandig" zur gegen­seitigen Anerkennung bei der Zulassung von Schienenfahrzeugen unterzeichnet. Bis dato mussten Lokomotiven in jedem Staat einen zeitraubenden und aufwändigen Zulas­sungsprozess durchlau­fen. Von den Neuregelungen im dritten Eisenbahnpaket profi­tieren durch mehr Kun­denrechte auch die Bahnpassagiere. Künftig gelten ein­heitli­che europäische Re­gelungen für Haftung, Verspätungsentschädigungen, Rechte der in ihrer Mobilität be­schränkten Personen sowie Informationspflichten der Eisenbahn­unternehmen. Laut Tiefensee gilt bei Verspätungen europaweit eine Fahr­preis­ent­schädigung von 25 Prozent ab der ersten Stunde und der Hälfte des Fahr­preises nach zwei Stunden. In Zukunft wird auch mehr Kon­kurrenz auf der Schiene erwartet, weil ab 2010 grenzüberschreitende Angebote ei­nes einzelnen Eisenbahn­unterneh­mens möglich sind. Dies eröffnet der Deutschen Bahn AG zwar international neue Möglichkeiten, andererseits muss sie aber auf ih­rem Heimatmarkt mit mehr Wettbe­werb rechnen. Der ARCD hofft, dass die deutschen Bahnkunden davon durch günstigere Tarife und besseren Service profitieren können. ARCD

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190

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