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(lifepr) (Bad Windsheim, 26.06.2007) Künftig gibt es freie Fahrt für Lokführer innerhalb der EU über die Ländergrenzen hinweg. Darauf einigten sich in der vergangenen Woche der Rat der Verkehrsminister und das Europäische Parlament im dritten so genannten Eisenbahnpaket. Es kommen demnach einheitliche Führerscheinstandards für alle Lokführer in Europa - egal ob sie bei staatlichen Bahnen oder privaten Bahnen angestellt sind. Bisher mussten vor Fahrten über die Grenzen die Lokführer meist gewechselt werden. Schon am 7. Juni hatte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee für die Bundesregierung ein „Memorandum of Unterstandig" zur gegenseitigen Anerkennung bei der Zulassung von Schienenfahrzeugen unterzeichnet. Bis dato mussten Lokomotiven in jedem Staat einen zeitraubenden und aufwändigen Zulassungsprozess durchlaufen. Von den Neuregelungen im dritten Eisenbahnpaket profitieren durch mehr Kundenrechte auch die Bahnpassagiere. Künftig gelten einheitliche europäische Regelungen für Haftung, Verspätungsentschädigungen, Rechte der in ihrer Mobilität beschränkten Personen sowie Informationspflichten der Eisenbahnunternehmen. Laut Tiefensee gilt bei Verspätungen europaweit eine Fahrpreisentschädigung von 25 Prozent ab der ersten Stunde und der Hälfte des Fahrpreises nach zwei Stunden. In Zukunft wird auch mehr Konkurrenz auf der Schiene erwartet, weil ab 2010 grenzüberschreitende Angebote eines einzelnen Eisenbahnunternehmens möglich sind. Dies eröffnet der Deutschen Bahn AG zwar international neue Möglichkeiten, andererseits muss sie aber auf ihrem Heimatmarkt mit mehr Wettbewerb rechnen. Der ARCD hofft, dass die deutschen Bahnkunden davon durch günstigere Tarife und besseren Service profitieren können. ARCD
Ansprechpartner:
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ARCD-Pressestelle
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