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Bundesrat will Fahrverbot als Hauptstrafe bei allen Straftaten

ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.
ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.

(lifepr) (Bad Windsheim, 20.02.2008) Gerichte sollen künftig bei allen Straftaten Fahrverbote als Hauptstrafe neben Haft- und Geldstrafen verhängen dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Bundesrat am 15. Februar in Berlin nach einer Initiative von Hamburg. Danach könnte zum Beispiel in Zukunft auch hartgesottenen Steuersündern der Führerschein abgenommen werden. Bisher durfte die Justiz Führerscheine nur als Nebenstrafe und nur bei Verkehrsdelikten kassieren lassen. Zur Begründung heißt es beim Bundesrat, dass ein Fahrverbot "für den Betroffenen ein empfindliches Übel sei" und abschreckend wirken könne. Dies gelte vor allem für Personen in guten wirtschaftlichen Verhältnissen, die durch Geldbußen nicht sonderlich zu beeindrucken seien. Die Länderkammer strebt in ihrem Entwurf den Verlust der Fahrerlaubnis als "Zuchtmittel" ausdrücklich auch bei jugendlichen Kriminellen an. "Mit einem Fahrverbot treffen wir Straftäter dort, wo es weh tut", sagte Baden- Württembergs Innenminister Heribert Rech in Stuttgart. Fahrerlaubnisbehörden konnten bisher schon nach Hinweisen von Gerichten und der Polizei prüfen, ob Straftäter zum Führen eines Fahrzeuges charakterlich geeignet sind, und ihnen gegebenenfalls den Führerschein entziehen.

Der Gesetzentwurf geht nun an die Bundesregierung, die ihn innerhalb von sechs Wochen mit ihrer Stellungnahme an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Justizministerin Zypries will in einem eigenen Gesetzentwurf zur Reform des Sanktionenrechts zwar eine Verschärfung des Fahrverbots durchsetzen, aber nur im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und nicht für alle Straftaten. Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD)sieht in dem Bundesratsentwurf möglicherweise einen Konflikt mit dem Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz. Lediglich Führerscheinbesitzer müssten nach einer Straftat neben einer Freiheits- und/oder Geldstrafe mit einer weiteren empfindlichen Sanktionsform, nämlich dem Entzug der Fahrerlaubnis, rechnen. So könnten Gerichte unter Aufgabe der Gleichbehandlung solche Straffällige härter bestrafen als Bürger ohne Führerschein, obwohl die Straftat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat, gibt der Club zu bedenken.

Ansprechpartner:

Frau Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle
Telefon: +49 (9841) 409-182
Fax: +49 (9841) 409-190

Auto- und Reiseclub Deutschland
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